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Exotische Haustiere: Was Sie als Halter wissen müssen

31.07.2019. Nach wie vor sind Katzen die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Doch immer mehr Menschen möchten lieber einen exotischeren Gefährten: Echsen, Schlangen, sogar Kängurus leben in deutschen Haushalten. Doch dürfen Sie einfach so exotische oder sogar gefährliche Tiere halten? Und was passiert, wenn so ein Tier ausreißt? Die Deutsche Anwaltshotline AG klärt die wichtigsten Rechtsfragen zur Haltung exotischer Tiere.

Darf ich exotische Tiere in Deutschland halten?

Das kommt darauf an, wo genau Sie leben und welches Tier Sie halten möchten. Um diese Frage zu klären, sollten Sie zunächst prüfen, ob:
- das Tier unter Artenschutz steht.
- das Tier einer gefährlichen Art zugeordnet wird und deren Haltung in Ihrem Bundesland geregelt ist.

Geschützte Tiere halten

Tiere, die geschützt sind, dürfen nur unter strengen Auflagen gekauft und gehalten werden. Welche Tiere geschützt sind und welche Vorschriften genau gelten, ist unter anderem im Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung geregelt. Einige Arten dürfen in Deutschland gar nicht von Privatpersonen gehalten werden. Andere dürfen Sie nur aus Nachzuchten erwerben, müssen einen Herkunftsnachweis vorlegen und die artgerechte Haltung garantieren. Außerdem muss jeder Kauf und Verkauf eines solchen Tiers gemeldet werden. All das wird von den Behörden überprüft. Exotische Tiere sollten Sie also nur bei seriösen Züchtern kaufen, die in der Regel auch überprüfen, ob Sie überhaupt genug Platz und die nötigen Kenntnisse haben, diesem Tier eine neue Heimat zu geben.

Gut zu wissen: Vermeintliche Schnäppchen aus dem Internet sind häufig illegale Verkäufe. Dafür werden immer wieder wildlebende Tiere gefangen und verkauft, obwohl sie geschützt sind. Wenn Sie sich auf ein solches Geschäft einlassen, machen Sie sich unter Umständen ebenfalls strafbar und müssen mit einer empfindlichen Geld-, in schweren Fällen sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

Gefährliche Tiere halten

Tiere, die aufgrund ihrer Größe, Kraft oder ihres Gifts für Menschen gefährlich sind, unterliegen in vielen Bundesländern besonders strengen Vorschriften. Eine bundeseinheitliche Gefahrtierverordnung gibt es nicht, aber die meisten Bundesländer haben dafür eigene Gesetze und Verordnungen, die die Haltung entweder ganz verbieten oder nur unter strengen Auflagen erlauben. So müssen Halter in der Regel mindestens nachweisen, dass sie zuverlässig und versiert genug sind und das Tier artgerecht unterbringen können. Die Bundesländer mit entsprechenden Vorschriften regeln die Haltung gefährlicher Tiere in folgenden Gesetzen:

Schleswig-Holstein: Landesnaturschutzgesetz
Rheinland-Pfalz: Landesnaturschutzgesetz
Hessen: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bayern: Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Thüringen: Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Niedersachsen: Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere
Berlin: Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Bremen: Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit
Hamburg: Hamburgisches Gefahrtiergesetz

In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg gibt es aktuell kein Gesetz, das die Haltung gefährlicher Tiere regelt. Aber Vorsicht: Ein Freifahrtschein ist das nicht, denn oft haben einzelne Städte und Gemeinden eigene Verordnungen erlassen, die auch dann gelten, wenn es keine Landesregelung gibt.

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn ich ein exotisches Haustier anschaffen will?

Das hängt davon ab, um welches Tier es sich handelt und was in Ihrem Mietvertrag steht. Kleintiere dürfen Sie in jeder Wohnung halten – auch ohne vorher den Vermieter zu informieren und zu fragen. Aber Vorsicht: Zwar fallen auch kleinere Schlangen und Echsen unter den Begriff Kleintiere. Die Pauschalerlaubnis gilt aber nur für Tiere, von denen sich die Nachbarn nicht gestört fühlen können. Hamster sind also beispielsweise kein Problem. Schlangen oder Spinnen dagegen kann der Vermieter unter Umständen verbieten, weil sie bei manchen Menschen Ekel oder Furcht auslösen. Auch Tiere, die stark riechen, Lärm machen oder giftig sind, darf der Vermieter Ihnen mit Verweis auf die Nachbarn verbieten – selbst wenn Sie sie rein rechtlich als Privatperson halten dürften.

Für größere Tiere gelten die oben genannten Regeln auch, zusätzlich kann der Vermieter die Haltung aber auch im Mietvertrag einschränken. Pauschal verbieten darf er die Tierhaltung zwar nicht, er kann aber einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt in den Mietvertrag aufnehmen. Damit verlangt er, dass Sie ihn um Erlaubnis bitten, bevor Sie ein Tier in der Mietwohnung oder dem –haus aufnehmen. Lehnt er Ihre Bitte dann ab, muss er das allerdings gut begründen können.

Gut zu wissen: Bei gefährlichen Tieren wird der Vermieter im Zweifel immer die Gerichte auf seiner Seite haben, egal, wie groß das Tier ist. Wer also eine Würgeschlange, giftige Spinnen oder einen Puma beherbergen will, sollte dafür auf jeden Fall die – am besten schriftlich vorliegende – Genehmigung des Vermieters haben.

Hafte ich, wenn mein Tier ausreißt oder jemanden verletzt?

Ja! In § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“

Konkret bedeutet das: Als Tierhalter sind sie immer verantwortlich für das Tier – auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld an dem Schaden tragen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz zum Beispiel, dass Hundehalter auch für die Verletzungen eines Joggers haften, die dieser sich zugezogen hatte, als er nach einem Ast griff, um den Hund abzuwehren (Az. 1 U 599/18). Das Tier war zwar nicht aggressiv, sondern nur neugierig und die Handlung des Joggers daher eher vorbeugend. Trotzdem gab das Gericht seiner Klage recht. Die Hundehalter mussten zahlen, weil ein anderer Mensch nicht einschätzen könne, ob ein Tier gefährlich sei. Ein Tierhalter müsse aber dafür sorgen, dass sein Tier keinen Schaden anrichten könne.

Diese sogenannte Tierhalterhaftung gilt nicht nur für Hunde, sondern für alle Tiere. Wenn Sie also zum Beispiel ein Känguru als Haustier halten (theoretisch ist das erlaubt, sofern nicht Länder- oder kommunale Gesetze dagegen sprechen) und das ausreißt, auf die Straße springt und einen Autounfall verursacht, haften Sie für die Folgen. Das gilt natürlich erst recht, wenn Ihr Tier jemanden verletzt.

In manchen Bundesländern gilt deshalb: Wollen Sie ein Tier halten, das als gefährlich eingestuft ist, müssen Sie zwingend eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen und eine ausreichend hohe Deckungssumme nachweisen. Die konkreten Regelungen finden Sie in den jeweiligen Länder- oder kommunalen Gesetzen zur Haltung gefährlicher Tiere.

Streit um Ihr Haustier – Beratung durch einen Anwalt

Tierliebhaber, die einen Exoten aufnehmen möchten, bekommen über die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline AG schnelle Hilfe: Klären Sie mit einem Experten, welche Regelungen in Ihrem Bundesland für die Haltung exotischer Tiere gelten und was Sie Ihrem Vermieter bei einem Verbot entgegensetzen können. Sie erreichen die Kooperationsanwälte an sieben Tagen pro Woche von 7 bis 1 Uhr unter 0900-1 875 000-10 (1,99 EUR/Min inkl. 19% MwSt aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).

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