Haustier überfahren – was nun?

07.10.2019. Anders als beim Wildunfall begehen Autofahrer, die bedauerlicherweise einen Hund oder eine Katze überfahren, keine Fahrerflucht. Vielmehr hat der Tierhalter die Pflicht, auf sein Tier aufzupassen. Und auch wenn es hart klingt, weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es bei einem Unfall mit einem Haustier um Sachbeschädigung gehen kann, da Tiere juristisch als Sache behandelt werden.

Nicht selbst in Gefahr bringen

Wer sich schon moralisch nicht in der Pflicht fühlt, anzuhalten, sollte es dennoch tun, weil man sich gemäß Tierschutzgesetz der Tierquälerei schuldig machen kann, wenn das überfahrene Tier noch lebt. Dann sollte man die Unfallstelle absichern und die Polizei rufen. Dem Tier nähern muss sich der Fahrer nicht. Und die Experten warnen davor, sich beim Versuch, das verletzte Tier vor dem Verkehr zu sichern, selbst in Gefahr zu bringen.

Pflichtverletzung liegt beim Tierhalter

Ist das Tier tot, ist man zwar nicht verpflichtet, die Polizei zu rufen, sollte es aber dennoch tun, wenn man das Tier nicht selber bergen kann und es eine Gefahr für andere Fahrer darstellt. Wer so anständig ist, anhand des Tierhalsbandes den Besitzer ausfindig zu machen und zu informieren, muss keine Entschädigungsansprüche fürchten. Die Pflichtverletzung liegt beim Tierhalter. Und sind durch den Unfall Schäden am Fahrzeug entstanden, haftet sogar der Tierbesitzer.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.