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Finanzagent: Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten


21.08.2014. Ob als Warenagent, Kontovermieter oder Partner in einer vorgetäuschten Liebesbeziehung: Immer wieder fallen Inhaber von Bankkonten auf Kriminelle rein, indem sie wissentlich oder unwissentlich als Finanzagent agieren. Wichtig: Strafbar macht man sich in jedem Fall! Darauf weist jetzt der Bundesverband deutscher Banken hin.

Die Masche Finanzagent

Auf Jobbörsen, in Zeitungsanzeigen oder auch gezielt per E-Mail werden Bankkunden angelockt. Es wird ihnen eine einträgliche Tätigkeit als Finanzagent angeboten ohne dass sie viel dafür tun müssten. Häufig aber merken die Bankkunden gar nicht, dass sie als Finanzagent agieren. Die klassische Masche: Auf Ihrem Konto wird ein hoher Betrag gutgeschrieben, den Sie nicht zuordnen können. Dann meldet sich ein angeblicher Geschäftsmann, entschuldigt sich für die "Fehlbuchung" und bittet Sie, das Geld zurück zu überweisen. ABER: nicht auf das Ursprungskonto, sondern meist per Bargeldversand ins Ausland. Als Wiedergutmachung für die Unannehmlichkeiten darf der missbrauchte Kontoinhaber einen Teil der Summe behalten. Was steckt dahinter? Das Geld stammt meist von dem ausgespähten Konto eines Phishing-Opfers. Der Empfänger der "Fehlbuchung" fungiert als unwissentlicher Finanzagent, indem er die Buchung ins Ausland weiterleitet und so die Spuren verwischt. Er macht sich so der Geldwäsche schuldig und könnte auch zivilrechtlich belangt werden, da die Hintermänner oft nicht zu ermitteln sind. Tipp: Sie können sich schützen, indem Sie jede unerwartete Gutschrift kritisch sehen und Ihrer Bank melden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das Geld auf das Ursprungskonto zurück überweisen.

Die Variante Warenagent

Weitere Varianten: Als Warenagent werden Sie gezielt angeworben und sollen meist hochwertige Waren aus Onlineshops entgegennehmen, die mittels ergaunertem Geld bestellt worden sind, und diese an anonyme Paketautomaten weiterschicken. Oft fallen auch Vermieter von Urlaubsimmobilien auf die Verbrecher herein, die ein Ferienhaus buchen und bereits eine Anzahlung leisten, die Buchung dann aber stornieren und um Rücküberweisung der Anzahlung bitten allerdings auf ein ganz anderes Konto. Der Vermieter wird hier unfreiwillig zum Geldwäscher. Vorsicht auch bei angeblichen Online-Liebesbeziehungen: Nach einigem Chatten wird Ihnen vielleicht ein Treffen angekündigt und möglicherweise Geld für eine Flugbuchung überwiesen von einem ausgespähten Konto. Dann bittet der Chat-Partner unter einem Vorwand um Weiterleitung des Geldes an angebliche Verwandte.

Finanzagent und Warenagent ablehnen

Seien Sie immer hellhörig, wenn leicht zu verdienendes Geld angepriesen wird. Dies gilt ganz besonders, wenn es sich um den Job als Finanzagent oder Warenagent handelt. Benutzen Sie Ihren gesunden Menschenverstand und schalten Sie bei Verdacht Ihre Bank und die Polizei ein.

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