Sprach- und Hörgeschädigte: Zahlungskarten per Fax oder App sperren

Foto: Deutsche Bank AG

24.03.2023. Sprach- und Hörgeschädigte können bei Verlust oder Diebstahl ihrer Zahlungskarten oftmals nur schwer eine Kartensperre per Telefon veranlassen. Dennoch müssen sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und den Kartenverlust schnellstmöglich melden, um finanzielle Schäden zu verhindern. Dafür gibt es einen besonderen Service: girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden.

Kartensperrung kostenfrei

Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116*. Entsprechende Vorlagen sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ kostenfrei erhältlich. Alternativ steht die Sperr-App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungskarten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking.

* Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050.

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