Zahlen per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte: Was tun, wenn dabei mal was schief geht?

Foto: Postbank

16.06.2020. Menschen sind keine Roboter, und selbst die machen ja bekanntlich auch hin und wieder Fehler. Das kann schon mal passieren: Versehentlich überweist man Geld an einen falschen Empfänger oder entdeckt auf dem eigenen Konto eine unautorisierte Abbuchung. Laut Deutscher Bundesbank nutzen bei Online-Käufen 69 Prozent der Deutschen Überweisungen, 59 Prozent Lastschriften und immerhin noch 37 Prozent Kreditkarten (Mehrfachnennungen möglich). Ziemlich wahrscheinlich, dass dabei auch mal was schief geht. Doch was kann man in so einem Fall tun? Antworten hat jetzt der Bankenverband.

Richtiger Empfänger-Name, falsche IBAN: Überweisung zurückfordern

Egal, ob die Urlaubsreise oder der Online-Einkauf bezahlt werden muss, in Deutschland ist die Überweisung das meist genutzte Verfahren, um Rechnungen zu begleichen. Dabei übermittelt die beauftragte Bank die Überweisungsdaten an die Bank des Empfängers, die ihm das Geld auf seinem Konto gutschreibt. Banken sind seit der Einführung des SEPA-Zahlungsverfahrens nicht verpflichtet, den Empfängernamen und die IBAN auf Fehler abzugleichen. Es kann also vorkommen, dass Sie als Kunde zwar den richtigen Empfängernamen angegeben haben, jedoch nicht die dazu passende IBAN und Ihr Geld damit den falschen Empfänger gutgeschrieben wird. Wenn Sie dies gleich bemerken und unmittelbar handeln, können Sie den Überweisungsauftrag möglicherweise noch stoppen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall also umgehend Ihre Bank. Kann der Auftrag nicht mehr gestoppt werden, ist Ihr Geld aber natürlich keineswegs verloren; Sie können es vom unberechtigten Zahlungsempfänger zurückfordern. Dabei unterstützt Sie Ihre Bank. Wenn der Empfänger Ihnen den Betrag nicht freiwillig zurücküberweist, bleibt Ihnen die Möglichkeit, auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrages zu klagen. Zwischen den Banken wurde für solche Fälle ein Auskunftsverfahren vereinbart, das ab einer Summe von 20 Euro greift: Sie erhalten dann die Informationen über den unberechtigten Empfänger, die Sie für die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen.

Unberechtigte Abbuchung: Lastschrift widerrufen

Wenn Sie per Lastschrift bezahlen, autorisieren sie einen Dritten mit einem SEPA-Lastschriftmandat, Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Das hat den Vorteil, dass Sie beispielsweise nicht daran denken müssen, einen bestimmten Zahlungstermin einzuhalten oder monatlich anfallende Rechnungen nicht jedes Mal aufs Neue überweisen müssen. Bei einer Lastschrift können Sie die Abbuchungen jederzeit widerrufen. Die Frist hierfür beträgt acht Wochen, Gründe für den Widerruf müssen nicht genannt werden. Wenn Sie die Zahlung nicht autorisiert haben, können Sie die Erstattung innerhalb von 13 Monaten verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie ein ursprünglich bestehendes Lastschriftmandat vor der Abbuchung widerrufen hatten. Widerrufen können Sie persönlich gegenüber Ihrer Bank oder Sie nehmen die Rückbuchung im Onlinebanking selbst vor.

Kreditkartenzahlungen zurückbuchen

Vor allem bei Online-Käufen wird oft auch angeboten, per Kreditkarte zu zahlen. Über das sogenannte Chargeback-Verfahren können Sie ungerechtfertigte Kreditkartenzahlungen stornieren. Hier sollten Sie sich bei Unstimmigkeiten sofort an die kartenausgebende Bank wenden. Die Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung. Danach ist eine Zurückbuchung nur noch auf Kulanzbasis des Kartenanbieters möglich. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Sie dann nicht mehr. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre Kreditkarte missbräuchlich genutzt hat, sollten Sie Ihre Karte sofort sperren lassen.

Tipp: Behalten Sie daher Ihre Kontobewegungen und Kreditkartenabrechnungen stets im Blick. Ganz bequem und unkompliziert geht das im Onlinebanking, per SMS oder über die Banking-App. So können Sie zeitnah reagieren, wenn vielleicht mal etwas schiefgelaufen ist.

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