Zum Inhalt springen

BU-Leistungsbeispiel Kfz-Meister

Bei einem Kfz-Meister kam es zu folgender Diagnose:
Nerventumore, Folgebeschwerden: organische- und Verhaltensstörung, symptomatische
Anfallsleiden, Anpassungsstörungen, Polyneuropathie (Nervenerkrankung,
bei der es zu Schmerzen, Kribbeln, Brennen oder zu Taubheitsgefühlen kommen kann)

Die Funktionsbeeinträchtigungen des Kfz-Meisters:
Der Versicherte ist durch die Krankheit schwer beeinträchtigt: beidseitige vollständige
Ertaubung, Lähmung der Finger der rechten Hand, Epilepsie, eingeschränkte
Visus (Sehschärfe), verstärkte Schmerzsymptomatik etc.. Hinzu kommen
zunehmende Konzentrations- und Gedächtnisstörungen und Probleme beim Ein- und
Durchschlafen. Darüber hinaus bestehen psychische Beschwerden aufgrund
der Ängste über bestehende und zu erwartende Einschränkungen. Überforderungssituationen
am Arbeitsplatz sind zu vermeiden. Außerdem sind durch neurologische
Defizite immer wieder Erholungsphasen erforderlich.

Der Kfz-Meister erhielt folgende Leistungen:
Der Versicherte erhält Leistungen aufgrund bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit.
Der Versicherungsschutz besteht bis zum Alter von 60 Jahren

Monatliche Berufsunfähigkeitsrente von rund 300 Euro

Quelle: HDI


Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Experten-Hotline:

Versicherungen prüfen:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.