Zum Inhalt springen

Was bei BU-Abschluss u. während Laufzeit beachten?


Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte bei einem Neuabschluss oder bestehenden Vertrag bzw. während der Laufzeit auf nachfolgende Punkte unbedingt geachtet werden.

Altverträge überprüfen!

Altverträge überprüfen!

Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, sollte sie auf ihr Preis-/Leistungsverhältnis hin überprüfen. Es gibt einige gute Gründe, einen Altvertrag zu kündigen, wie z. B. wichtige Verbesserungen der Versicherungsbedingungen oder eine Anpassung der Versicherungssumme bei veränderten Lebensbedingungen. Auch ist die Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung in Altverträgen oft unzureichend.

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Der Begriff bedeutet: Unter der abstrakten Verweisung versteht man die Verweisung auf einen nicht ausgeübten Beruf, der nach Fähigkeiten und Kenntnissen ausgeübt werden könnte und der der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Das Verweisungsrecht gesteht dem Versicherer zu, die Rentenzahlung abzulehnen, wenn Sie berufsunfähig werden, jedoch noch einen vergleichbaren Beruf ausüben können. Ob sich tatsächlich ein Arbeitsplatz in dem Verweisungsberuf findet ist unwichtig, das Risiko der Arbeitslosigkeit liegt beim Versicherten. In neueren Verträgen einer Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie in den Bedingungen nur noch eine konkrete Verweisungsmöglichkeit. Das heißt, der Versicherer kann nur dann die Rentenzahlung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit einen Beruf ausüben, der mit dem bisherigen vergleichbar ist.
Beispielsweise: Ein berufsunfähiger Tischlermeister kann als Fachverkäufer in einem Einbauküchenfachhandel arbeiten, in diesem Fall kann das Versicherungsunternehmen konkret auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen einstellen, so urteilte das OLG Düsseldorf am 16.03.2010 (Az. I-4 U 51/10).

Nachversicherungsgarantie, Dynamik

Nachversicherungsgarantie, Dynamik

Veränderungen im Leben erfordern meist auch eine Anpassung der bestehenden Versicherungssumme, was bei älteren Verträgen kaum möglich ist. Bei Abschluss des Altvertrages in früheren Zeiten war eine Rentenzahlung von monatlich Euro 1.200 ausreichend, jedoch nach weiteren 15 Jahren nicht mehr. Der Grund liegt in der Inflation, die die Kaufkraft geschmälert hat.
Bei heutigen Abschlüssen einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann über sogenannte Nachversicherungsgarantien die Versicherungssumme der Lebenssituation bei bestimmten Ereignissen angepasst werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt der Kinder und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Manche Versicherer erlauben ereignisunabhängig eine Anpassung der Versicherungssumme. Entscheidend sind immer die vertraglichen Regelungen.
Eine weitere Möglichkeit ist bei Vertragsabschluss bereits zu vereinbaren, dass im Leistungsfall eine garantierte Rentenzahlung (Leistungsdynamik) oder vor dem Leistungsfall die Versicherungssumme (Beitragsdynamik) jährlich steigt. So können Sie sich für die nächsten Jahrzehnte gegen Kaufkraftverlust durch eine Inflation schützen.

Gesundheit

Gesundheit

Generell gilt, je jünger ein Mensch, desto gesünder ist er und desto weniger kostet die Absicherung. Ein kerngesunder junger Mann mit 25 Jahren hat keinerlei Probleme eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn er feststellt, dass bei seinem Altvertrag das Preis-/Leistungsverhältnis nicht mehr stimmt.
Jedoch Vorsicht, wenn Sie als 40-jähriger Mann einen komplett neuen Vertrag abschließen möchten. Hier verlangt der neue Versicherer eine umfassende Gesundheitsprüfung. Der Versicherer entscheidet bei Vorerkrankungen darüber, ob er Sie gegen Zahlung eines Risikozuschlages annimmt oder einfach ablehnt. Das beutet im Klartext verbesserte Leistungen jedoch höhere Beiträge. Um Ihre Chancen auf einen neuen Vertrag nicht zu verlieren, sollten Sie eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen BU-Versicherern über Experten, wie z.B. der "Geld und Verbraucher-Versicherungsservice" stellen. Man teilt Ihnen die entsprechenden Bedingungen mit, zu denen Sie versicherbar sind. Erst mit dem Vorliegen eines neuen schriftlichen Vertrages sollte der Altvertrag gekündigt werden.

Laufzeit

Laufzeit

Die Versicherungs- und Rentenzahlungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst bis zum Eintreten der Altersrente (derzeit spätestens mit 67 Jahre) vereinbart werden. Manche Versicherer bieten i.d.R. gegen Mehrbeitrag lebenslange Rentenzahlungen im Falle einer Berufsunfähigkeit/Pflegebedürftigkeit an. Bei Verkürzung der Laufzeit sinkt der Beitrag. Doch Vorsicht: Die "Wartezeit" bis zum Beginn der Altersrente muss dann mit eigenen finanziellen Mitteln überbrückt werden.

Rentenhöhe inkl. Altersvorsorge

Rentenhöhe inkl. Altersvorsorge

Bei der Bestimmung der Rentenhöhe sollten Sie bedenken, dass von diesem Betrag alle laufenden Kosten (Miete, Finanzierungsraten, Altersvorsorge, etc.) bezahlt werden müssen.
Tipp: Da die BU-Rentenzahlungen i.d.R. eines Tages enden, sollten Sie rechtzeitig parallel mit der privaten Altersvorsorge (am besten mit vereinbarter Beitragsbefreiung im Berufsunfähigkeitsfall) beginnen. Wer nämlich nichts getan hat, dem droht dann die Altersarmut.

Wert der Arbeitskraft nicht unterschätzen

Wert der Arbeitskraft nicht unterschätzen

Folgendes einfaches Rechenbeispiel soll den Wert Ihrer Arbeitskraft verdeutlichen: Wenn ein heute 35jähriger mit einem Monatsnettoeinkommen von 2.500 Euro berufsunfähig wird, dann bedeutet dies für ihn bis zum Beginn der gesetzlichen Rente einen Ausfall an Einnahmen von 960.000 Euro (ohne jegliche künftige Gehaltsanpassung).

Kapitalverlust bei Kündigung?

Kapitalverlust bei Kündigung?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung, wie beispielsweise eine Kfz-Versicherung. Es wird in der Regel kein Kapitalstock aufgebaut. Sie verlieren bei der Kündigung einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) verbunden mit einer Risikolebensversicherung (Hauptversicherung) kein Geld. Sie können auch nur die BUZ kündigen, wenn die Risikoabsicherung weiterhin benötigt wird.
Im Gegensatz zu einer BUZ, die mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung (Hauptversicherung) gekoppelt ist, werden Sie im Falle einer Kündigung des gesamten Vertrages (Hauptversicherung und Zusatzversicherung) Kapital verlieren. Es ist ratsam, bei einer solchen BUZ, nur die Hauptversicherung bestehen zu lassen und ggf. die BUZ auf eine Beitragsbefreiung umzustellen. Aber auch nur dann, wenn der neue Berufsunfähigkeitsversicherung-Vertrag bereits vorliegt. Durch dieses Vorgehen bleibt das Kapital bestehen.

Kündigung

Kündigung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann zur nächsten Beitragsfälligkeit gekündigt werden, teilweise erst nach dem ersten Versicherungsjahr. Näheres finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit Risikovoranfrage-Service

Risikovoranfrage-Service

Die GVI bietet für Mitglieder einen kostenlosen Service von Angebotsauswahl und von Risikovoranfragen bei Vorerkrankungen an. Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

* * * BU-Aktion - Jetzt nutzen * * *

Aktion: BU-Angebotsservice

Wer ein gutes Angebot für die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung sucht und sich die Qual der Wahl ersparen will, kann den Mitgliederservice im Rahmen unserer Aktionswochen auch als Nichtmitglied kostenlos nutzen. Senden Sie uns hierzu den BU-Angebotsfragebogen mit Ergänzung des Aktions-Codes "ACBU2013" zu.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Experten-Hotline:

Versicherungen prüfen:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.