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Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte: Wozu eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Beamte werden bei Minderung ihrer Arbeitskraft durch körperliche oder geistige Schäden dienstunfähig. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll arbeitsfähig ist. Bei Vollzugsbeamten gibt es längere Fristen. Durch gesetzliche Rahmenbedingungen ist der Dienstherr jetzt verpflichtet, die Möglichkeit der Teildienstfähigkeit zu prüfen. Diese hat zur Folge, dass die Arbeitszeit und das Einkommen entsprechend reduziert werden. Mancher Versicherer erbringt bereits ab einer Teildienstunfähigkeit von mindestens 20 Prozent die für den Fall der Dienstunfähigkeit versicherte Leistung anteilig.

Reicht für Beamte Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Ein Beamter kann mit einer Erkrankung dienstunfähig sein und in den Ruhestand versetzt werden, die nach herkömmlichen Berufsunfähigkeitsbedingungen zu keiner Leistung führen würde. Zum Beispiel wenn der Grad der Berufsunfähigkeit weniger als 50 Prozent wäre. Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Dienstunfähigkeits-Klausel unterwirft sich der Versicherer bei der Leistungsprüfung der Entscheidung des Dienstherrn und lässt die Dienstunfähigkeit nicht durch eigene Gutachter nachprüfen. Vorsicht: Der Bedingungstext unterscheidet sich gerade hier bei den Versicherern. Die Regelung sollte einfach und klar gefasst sein.

Infoblatt Dienstunfähigkeitsversicherung

Weitere wichtige Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits-Klausel) erfahren Sie hier:

Infoblatt "Dienstunfähigkeitsversicherung" Wichtige Fragen und Antworten

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