Bausparen
Von Vater Staat können Sie beim Bausparen folgende Zuschüsse bekommen.
Bausparen und Vermögenswirksame Leistungen
Bei Anlage von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) über Bausparen haben Sie Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage (9 % von max. 470 Euro = 43 Euro pro Jahr), sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen kleiner als 17.900 € (bei Verheirateten das Doppelte) ist. Je nach arbeitsvertraglicher Vereinbarung spendiert der Arbeitgeber bis zu 40 Euro zur monatlichen VL-Sparrate. Sollte es weniger sein, empfiehlt es sich, die VL-Sparrate selbst aufzustocken. Der Arbeitgeber überweist die gesamte VL-Sparrate bei Auszahlung des Gehaltes.
Bausparen und Wohnungsbauprämie
Zusätzlich können Sie beim Bausparen die Wohnungsbauprämie vom Staat (8,8 % von max. 512 Euro = 45 Euro im Jahr) kassieren, wenn Sie bis zu 512 € im Jahr (bei Verheirateten das Doppelte) aus der eigenen Tasche zahlen. In der Regel erfolgen die Einzahlungen monatlich in Höhe von 43 Euro. Die Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie liegen im Übrigen höher als bei der VL-Anlage. Das zu versteuernde Einkommen darf 25.600 Euro nicht übersteigen (bei Verheiraten das Doppelte). Verzichten Sie auf ein Bauspardarlehen, müssen Sie nur noch die wohnungswirtschaftliche Verwendung des Guthabens nachweisen (z.B. Renovierungsarbeiten wie Tapezieren). Junge Sparer, die bei Abschluss des Vertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ohne wohnungswirtschaftliche Verwendung über die Prämie der letzten sieben Sparjahre verfügen.
Sparrendite beim Bausparen
Die Sparrendite des Bausparvertrages nach Kosten beträgt bei guten Produkten rund 4 Prozent jährlich inklusive staatlicher Förderung und knapp 2 Prozent ohne Förderung.
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