Vermögenswirksame Leistungen
Mit vermögenswirksamen Leistungen ( VL ) bekommen Arbeitnehmer oftmals Extra-Geld vom Chef. Er zahlt zusätzlich zum Gehalt einen bestimmten Betrag in einen extra dafür eingerichteten Sparvertrag.
Wie hoch ist die VL-Förderung?
Im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen fördert der Staat Sparverträge über Bausparen bis zu 470 Euro mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage und Vermögensbeteiligungen (z.B. Aktienfonds) bis zu 400 Euro mit 20 Prozent Arbeitnehmersparzulage.
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage bei VL?
Einen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen haben nur Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen bei Ledigen nicht mehr als 17.900 Euro pro Jahr betragen, bei Verheirateten nicht mehr als 35.800 Euro. Bei Anlagen in Vermögensbeteiligungen gelten höhere Beträge: 20.000 Euro (ledig), 40.000 Euro (verheiratet).
Welche hoch ist die VL-Sparrendite?
Die Sparrendite des Bausparvertrages beträgt bei guten Produkten zwischen 2-3 Prozent jährlich inklusive staatlicher Förderung (Arbeitnehmersparzulage). Die Sparrendite eines Aktienfondssparplans kann bei einer Laufzeit unter 15 Jahren stark schwanken. Daher sollte ein bestimmter Betrag nicht zu einem bestimmten Termin fest eingeplant werden. Langfristig sind Renditen von 6 Prozent pro Jahr durchaus realistisch (mit staatlicher Förderung um 1-2 Prozent höher).
Wie wird VL-Sparzulage beantragt?
Um die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss sie jährlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Den Beleg bzw. die Bescheinigung sendet der Anbieter direkt ans Finanzamt.
Infoblatt Vermögenswirksame Leistungen
Mehr Informationen über zum Thema Vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage finden Sie im Infoblatt "Wissenswertes über Vermögenswirksame Leistungen VL".
Wo bekomme ich gute VL-Angebote?
Für GVI-Mitglieder können wir günstige VL-Angebote organisieren. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und teilen uns folgendes mit:
- Was ist Ihr VL-Anlagefavorit?
- Besteht Anspruch auf eine Arbeitnehmersparzulage, da Sie unterhalb der Einkommensgrenzen (siehe oben) verdienen?
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