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Schadens-Anzeigen

Bitte drucken Sie die entsprechende Schadensanzeige aus und senden diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an Geld und Verbraucher zurück. Beachten Sie bitte auch die unten aufgeführten Hinweise über die Sofortmaßnahmen und im Infoblatt "Wissenswertes bei Eintritt eines Versicherungsfalles bei GVI-Gruppenversicherungen" (PDF).

Bedenken Sie bitte, dass unvollständige Angaben bzw. fehlende Unterlagen zu Rückfragen führen können, und sich die Bearbeitungszeit dadurch unnötig hinauszögert. Im Versicherungsfall besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn die Beiträge laufend gezahlt wurden. Im Versicherungsfall sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend (siehe aktuelle Verbraucherinformationen). Sollten Sie einmal mit der Schadensabwicklung nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies baldmöglichst mit (siehe auch unten genannte Hinweise "GVI als Ombudsmann bei Beschwerden").

Schadensanzeigen

Schadensanzeige Unfall (PDF)

Schadensanzeige Haftpflicht (PDF) für
Privat, Tierhalter (Hund, Pferd), Haus- und Grundbesitz, Gewässer

Schadensanzeige Hausrat (PDF) für
Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Elementar

Schadensanzeige Wohngebäude (PDF) für
Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Elementar

Schadensanzeige Fahrrad (PDF) im Rahmen der Hausratversicherung

Schadensanzeige Glas (PDF) im Rahmen der Hausratversicherung

Allgemeines (Verhaltenstipps, Unwetterschäden)

Sofortmaßnahmen beim Versicherungsschaden

  • Leiten Sie umgehend Maßnahmen ein, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

  • Informieren Sie umgehend die GVI (siehe Kontakt). Sie informiert dann den Versicherer.

  • Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.

  • Dokumentieren Sie den Schaden vor einer Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte können hilfreich sein, z.B. über Sturmereignisse).

  • Entsorgen Sie die beschädigte Sachen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer.

Hinweis zu Unfälle:

Sie sind generell zu melden, wenn eine bleibende Invalidität zu erwarten ist. Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld oder Todesfallleistung vereinbart haben, können Sie ebenfalls eine Leistung aus der Unfallversicherung erhalten. Darüber hinaus können weitere Ansprüche bestehen. Beachten Sie die Meldefristen.

Hinweis zu Wasserschaden:

Falls Sie wegen dem Wasserschaden einen Dienstleister für das Angebot einer Feuchtigkeitsmessung und ggfs. erforderlichen Trocknung suchen, sind laut dem Versicherer der GVI-Gruppenversicherung folgende seriöse Firmen bundesweit tätig:
MBS (Telefon 0800 55 44 55 44)
Polygon (Telefon 0800 840 850 8)
Sprint (Telefon 0221 96 68 300)
Bei der Terminvereinbarung für die Schadenbesichtigung und den Kostenvoranschlag sollten Sie hinweisen, dass Sie bei der Grundeigentümer (GEV), Hamburg, versichert sind. Falls die Schadennummer noch nicht bekannt ist, teilen Sie mit, dass sie nachgemeldet wird.
Bevor Sie den Dienstleister dann beauftragen, müssen sie es zunächst mit dem Versicherer GEV abstimmen. Hierzu senden Sie bitte den Kostenvoranschlag an den Versicherer.
Nach Zustimmung durch den Versicherer und Beauftragung des Dienstleisters, sollten Sie vor und nach den Trocknungsarbeiten vorsorglich den Strom ablesen, falls der Dienstleister keine Messung durchführt bzw. für die eigene Kontrolle.

Hinweis zu Haftpflichtschaden:

Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind dem Versicherer über uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie dem Versicherer die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles.

GVI als Ombudsmann bei Beschwerden

GVI als Ombudsmann bei Beschwerden

Wenn Sie sich über die GVI-Gruppenversicherungsverträge anmelden, sind Sie nicht nur gut und ganz besonders günstig versichert. Die GVI übt im Rahmen der Gruppenversicherungen auch eine Ombudsmannstellung aus, das heißt für Sie: Wenn es einmal zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Versicherer und Mitglied kommt, etwa nach einem Schadenfall, können Mitglieder die GVI informieren.
Wir prüfen den Sachverhalt noch einmal und meist kommt es zu einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten. Vorteil für die Mitglieder: Weniger Ärger und Hilfestellung durch die GVI. Dennoch haben über den GVI-Gruppenversicherungsvertrag angemeldete Mitglieder natürlich auch alle anderen Möglichkeiten als Versicherte, wenn sie sich einmal ungerecht behandelt fühlen.
Die Ombudsmannstellung der GVI führt aber dazu, dass es hierzu gar nicht erst kommt und Missverständnisse sozusagen "auf dem kurzen Dienstweg ausgeräumt werden. Es lohnt sich also, nicht nur bei der GVI Mitglied zu sein, sondern auch anderweitig bestehende Versicherungsverträge daraufhin zu überprüfen, ob eine Anmeldung über die GVI-Gruppenverträge günstiger ist.

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