Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)
Der alte graue oder rosafarbene Führerschein ist in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig. Doch immer wieder gibt es Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene deutsche Führerschein vorgezeigt wird.
Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung vorzuzeigen.
Im nachfolgenden Link der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gelangen Sie zu einem Textauszug, der in unterschiedlicher Sprache abgefasst ist:
www.vz-bawue.de/Anerkennung
Tipp: Bitte wählen Sie beim Link zur EU-Website die Spracheinstellung auf Deutsch (siehe oben rechts).
Beachten Sie auch die Hinweise, wenn die Polizei im Ausland stur bleibt und eine Kaution verlangt bzw. ein Bußgeld verhängt.
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