Kfz-Versicherung-Auswahl (Tipps, Musterbriefe)

Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Auf Grund von geänderten Lebensumständen, wie beispielsweise Umzug, gestiegenen Alter, Beitragsanpassungen oder neuen Tarifen gibt es große Preisunterschiede von mehreren Hundert Euro. Wer klug ist beugt vor und prüft, ob sich ein günstigeres Angebot findet. Hier finden Sie die wichtigsten Tipps zum Thema Kfz-Versicherung.

Rabattsystem bei Kfz-Versicherung

Rabattsystem bei Kfz-Versicherung

Ein Preisvergleich lohnt sich seit 2011 besonders, auch weil einige Versicherer bei der Kfz-Versicherung ein neues System bei den Schadenfreiheitsklassen einführen. Hierbei zahlen zum Beispiel langjährig unfallfreie Fahrer nur einen Beitragssatz von 20 Prozent (bisher 30 Prozent). Allerdings sind die Grundprämien im alten und neuen System unterschiedlich. Bislang wurde nach 25 schadenfreien Jahren (SF25) der höchstmögliche Rabatt erzielt und es mussten nur noch 30 Prozent der Basisprämie gezahlt werden. Für Fahranfänger in den Einsteigerklassen oder für nach mehreren Schäden zurückgestufte Fahrer gibt es Verbesserungen. 2019 erweitern einige Versicherer die Stufen bis auf SF50 mit der Folge, dass im günstigsten Fall nur noch 15 Prozent Prämie fällig werden.

Achtung! Da nicht alle Versicherer das neue System eingeführt haben, kann dies in manchen SF-Klassen auch zu einer höheren Prämie führen, da die Basisprämie höher sein kann. Entscheidend ist also nicht ein Prozentsatz, sondern der insgesamt zu zahlende Jahresbeitrag. Ebenso gilt es zu beachten, dass es beim neuen Rabattsystem oft nur einen Rabattretter gegen Beitragszuschlag gibt. Viele Versicherer bieten im alten System kostenlos dem Kunden nach 25 schadenfreien Jahren einen Freischaden an ohne wieder hochgestuft zu werden. Man behält also seine Rabattstufe.
Zusätzlich gibt es den beitragspflichtigen Rabattschutz, bei dem auch bei niederen SF-Klassen auf eine Rückstufung im Schadensfall verzichtet wird, solange man bei ein und demselben Versicherer bleibt. Hier bieten die Versicherer bei der Kfz-Versicherung unterschiedliche Varianten an: z.B. bis zu einen "Frei-Unfall" jährlich, bis zu drei "Frei-Unfälle" insgesamt.

Wechsel-Besonderheiten bei Kfz-Versicherung

Wechsel-Besonderheiten bei Kfz-Versicherung

Beim Wechsel einer Kfz-Versicherung gilt es einiges zu beachten: Lassen Sie sich nicht nur von hohen Rabatten blenden, denn diese könnten sich später im Schadensfall als gefährliche Fallen herausstellen. Prüfen Sie die geforderten Verhaltensklauseln genau, ob sie eingehalten werden können und, ob bei falschen Angaben Versicherungsschutz-Einschränkungen drohen.

Werkstattbindung aufgepasst

Werkstattbindung aufgepasst

Viele Versicherer bieten bei der Kfz-Versicherung höhere Preisnachlässe durch Tarife mit Werkstattbindung an. Die Kunden müssen dabei ihr Auto im Schadenfall in einem Partnerbetrieb des Versicherers reparieren lassen. Hier ist allgemein empfehlenswert, sich vor Abschluss eines solchen Vertrags die Liste mit den Partnerwerkstätten geben zu lassen. Denn es kann passieren, dass die nächstgelegene Werkstatt sich weit weg vom Wohnort des Versicherten befindet oder in der Zukunft von der Liste gestrichen wird. Wenn es sich um einen freien Betrieb handelt, kann es auch zu Problemen mit der Herstellergarantie kommen.
Bei Neufahrzeugen verlangt der Hersteller für Kulanzleistungen oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann der Besuch der vom Hersteller zugelassenen Werkstatt vorgeschrieben sein.
Zudem sollte bei Glasreparaturen durch Dritte die Kostenübernahme beim Versicherer abgeklärt werden.

Mindestleistungen bei der Kfz-Versicherung

Mindestleistungen bei der Kfz-Versicherung

Die Haftpflichtversicherung bei der Kfz-Versicherung sollte mit mindestens 100 Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden. Das gleiche sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (Mallorca Police). Ebenso sollten folgende Merkmale in der Kaskoversicherung mitversichert sein:
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (ausgenommen sind meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl, z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen, sowie Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss),
- Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbissen mit Folgenschäden,
- Einschluss Tiere aller Art in der Wildschadenklausel (oft sind nur Schäden durch Haarwild wie Reh oder Wildschwein versichert),
- Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen bis zu mindestens 18 Monaten,
- ausreichende Versicherungssumme bei Sonderausstattungen.

Auslandsschadenschutz

Auslandsschadenschutz

Wer viel ins Ausland fährt, sollte bei der Kfz-Versicherung über einen Auslandsschadenschutz nachdenken. Über ihn wird der entstandene Schaden so reguliert, als wäre das Fahrzeug des schadenersatzpflichtigen Unfallgegners auch in Deutschland haftpflichtversichert. Die Entschädigung erfolgt somit nach deutschem Recht. Wenn man im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt wird, kann es zu Problemen mit dem Unfallverursacher und dessen Versicherer kommen. Die Schadenregulierung im Ausland kann sich u. U. über mehrere Jahre hinziehen. Teilweise werden Leistungen im Ausland überhaupt nicht anerkannt (z.B. Mietwagen für den Geschädigten oder Schmerzensgeld). Hinzu kommt, dass sich im Ausland oft auch Fahrzeuge im Verkehr befinden, die überhaupt nicht versichert sind. Bei Schäden mit solchen Verkehrsteilnehmern ist es fast unmöglich, seine Ersatzansprüche durchzusetzen. Manche Kfz-Versicherer bieten Tarife an, die diesen Baustein beitragsneutral bereits beinhalten.

Insassenunfallversicherung

Insassenunfallversicherung

Sie ist bei der Kfz-Versicherung unnötig. Wer sie abschließt, versichert Mitfahrer doppelt. Denn, werden diese bei einem Unfall verletzt, zahlt entweder die eigene Kfz-Haftpflicht oder aber die Versicherung des Unfallgegners. Und sich selbst oder Familienangehörige sollte man ohnehin über eine ausreichend hohe private Unfallversicherung absichern, die sowieso Autounfälle mit einschließt.

Kündigungsfrist + Musterbrief

Kündigungsfrist + Musterbrief

Am 30. November endet bei den meisten Versicherern die Kündigungsfrist. Bei Prämienerhöhungen bei der Kfz-Versicherung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang der Prämienerhöhung gekündigt werden, an dem die Tarif- oder Beitragsänderung wirksam werden würde (mehr siehe unten). Kündigen Sie die Kfz-Versicherung aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein. Es zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingangsstempel beim Versicherer. Alternativ könnten Sie auch per Fax oder Email kündigen. Hier sollten Sie das Faxprotokoll bzw. das Eingangsbestätigungs-Email als Nachweis aufbewahren. Kündigen Sie den alten Vertrag erst dann, wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist, denn bei der Kaskoversicherung besteht im Vergleich zur Haftpflichtversicherung kein Annahmezwang.

Service: Musterbrief Kfz-Versicherung Kündigung

Angebots-Service mit Vergleichsrechner

Angebots-Service

Wechselwilligen steht bei der Kfz-Versicherung nachfolgend ein kostenloser Angebotsservice mit Vergleichsrechner und ausgewählten Angeboten zur Verfügung.

Zum Angebotsservice Kfz-Versicherung

Spar-Tipps ohne Kündigung + Musterbrief

Spar-Tipps ohne Kündigung + Musterbrief

Wer bei der Kfz-Versicherung nicht wechseln will, sollte beim Versicherer wegen einem besseren Angebot anfragen, z.B. mit dem Musterbrief "Kfz-Versicherung-Tarifwechsel-Infos". Nicht selten wird der Wechsel in einen "Neutarif" mit Preisnachlässen angeboten.
Aber Achtung! Lassen Sie sich einen Leistungsvergleich geben bzw. bestätigen, dass die Leistungen nicht schlechter sind!

Der bisherige Beitrag lässt sich bei der Kfz-Versicherung auch ohne Kündigung senken durch Mitteilung an den Versicherer über:
- Beschränkung des Fahrerkreises (z.B. nur Sie als Versicherungsnehmer),
- Geringere Fahrleistung als ursprünglich angegeben (siehe Fahrleistungsstufen in Versicherungsbedingungen),
- Garagenunterbringung,
- Einzug in ein Haus oder eine Eigentumswohnung,
- Ableistung eines Fahrsicherheitstraining,
- Anpassung des Selbstbehaltes in der Kaskoversicherung,
- Aufhebung der Kaskoversicherung (komplett oder Wechsel von Vollkasko zu Teilkasko) je nach persönlich Risikoeinstufung,
- jährliche Zahlweise.

Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?

Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?

Wer seinen Versicherungsschutz bei der Kfz-Versicherung verringert, geht davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes. Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 150 Euro bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 125 Euro bezahlen müssten.
In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich also vorher über die konkrete Ersparnis. Übrigens sind Vandalismusschäden (z.B. bei Brandanschlag) nur über die Vollkasko versichert.
Eine weit verbreitete Aussage bei der Kfz-Versicherung lautet auch, dass man nach vier Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen das Auto ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 Euro wert. Nehmen wir weiter an, dass Sie nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellen und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursachen. Sie müssen dann die Reparaturkosten von z.B. 5.000 Euro alleine aufbringen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Wenn der Kündigungstermin bei der Kfz-Versicherung bereits verstrichen ist, besteht aufgrund des Sonderkündigungsrechts immer noch die Chance, zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln.
Ob nun die Haftpflicht oder Kasko oder beide Sparten sich verteuern, ist egal. Der Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besteht, wenn sich nicht gleichzeitig die Leistungen des Versicherers verbessern und erhöhen. Die Kündigung ist daher innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung möglich, das heißt, wenn Ende November die Beitragserhöhung eingeht, kann noch bis Ende Dezember zum Zeitpunkt der wirksam werdenden Beitragserhöhung, in der Regel der 1. Januar, gekündigt werden.
Jedoch gibt es bei der Kfz-Versicherung Fälle, bei denen trotz kräftiger Beitragsanhebungen der Kunde keinen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht hat. Hatte der Kunde im Laufe des Jahres einen Unfall und reichte diesen zur Regulierung bei seinem Versicherer ein, verschlechtert sich der Schadenfreiheitsrabatts (SF-Rabatt) für das kommende Jahr. In diesem Fall wird die Kündigung verweigert. Ein weiterer Grund für den Verlust des Sonderkündigungsrechtes ist die Änderung der Regionalklasse, die durch den Versicherungsnehmer selbst bedingt ist (z.B. durch Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit schlechterer Klassenbewertung). Auch ein Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst mit Verlust des Sonderrabattes berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Bei Beitragserhöhungen die durch die regulären Umstufungen der Regional- oder Typenklasse sich ergeben, gilt wieder das Kündigungsrecht. Die Einstufung der 445 Zulassungsbezirke wird jährlich durch die Schadenentwicklung bei Unfall- und Diebstahl vorgenommen.
Um bei der Kfz-Versicherung festzustellen, ob der Beitrag wirklich gestiegen ist, kann dem Vergleichsbetrag entnommen werden. Er steht auf der Rechnung und gibt Auskunft darüber, wie hoch der Beitrag bereits im abgelaufenen Jahr mit der neuen Schadenfreiheitsklasse gewesen wäre. Liegt der Beitrag für das neue Jahr höher als die Prämie für das abgelaufene Jahr, besteht das Recht zur Kündigung.
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Achtung, das Datum des Poststempels zur Wahrung der Kündigungsfrist gilt nicht, es gilt das Eingangsdatum beim Versicherer. Ratsam ist wie bei allen Kündigungen der Versand des Schreibens per Einschreiben mit Rückschein. Alternativ könnten Sie auch per Fax oder Email kündigen. Hier sollten Sie das Faxprotokoll bzw. das Eingangsbestätigungs-Email als Nachweis aufbewahren.

Vergleichsportale aufgepasst

Vergleichsportale aufgepasst

Vergleichsportale im Internet sind mittlerweile auf Grund der darin enthaltenen Vielzahl von Angeboten eine Hilfe bei der Suche nach einer günstigen Kfz-Versicherung. Allerdings beinhalten sie oftmals nicht die Tarife aller Versicherungen und sind somit nicht unbedingt das preiswerteste oder beste Angebot. Die Vergleichsportale agieren in der Regel als Vermittler und bekommen eine Provision vom Versicherer für einen abgeschlossenen Vertrag. Die vorgenommen Filtereinstellungen im jeweiligen Vergleichsportal zur Auswahl einer Kfz-Versicherung sollten immer kritisch überprüft werden, da sie nicht immer mit dem angezeigten Ergebnis übereinstimmen.

Mehr Infos zum Thema Kfz-Versicherung

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Kfz-Versicherung - Was ist versichert und wo erhält man günstige Angebote?

Schadenfreiheitsrabatt bei Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung - Was sind Typklassen und Regionalklassen? (Versichererverband GDV)

Typklassenverzeichnis des GDV

Die Regionalklassen vom GDV berechnet

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Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel (z.B. Hinweis zum neuen Rabattsystem, Wechsel-Besonderheiten, Spartipps ohne Kündigung)

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