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Mofas und Mopeds

Mofas, Mopeds und Roller dürfen jedes Jahr ab dem 1. März nur noch mit den neuen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. So sind ab März die alten Kennzeichen dann nicht mehr gültig. Wer dennoch weiter mit einem alten Kennzeichen fährt, verliert seinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich zudem strafbar, weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wie bekommen Moped-Fahrer das Kennzeichen?

Wie bekommen Moped-Fahrer und Roller-Fahrer das Kennzeichen?

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und Roller nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.

Von Versicherer zu Versicherer kann es deutliche Unterschiede geben. Bei Mopeds zum Beispiel gibt es Preisunterschiede von bis zu 250 Prozent. Und bei leichten Kfz darüber Durch unterschiedliche Rabattsysteme gibt es nicht den billigen und teuren Anbieter, denn die unterschiedlichen Rabatte führen oft zum gleichen oder ähnlichen Ergebnis.


Hier können Sie gleich Ihre Versicherung für Mofas, Mopeds und Roller online abschließen.


Kennzeichen für Roller und Mofas können jetzt auch geklebt werden (GDV)

Tipps für einen sicheren Start in die Zweiradsaison (Debeka)

Für welche Fahrzeuge gilt das Kennzeichen?

Für welche Fahrzeuge gilt das Kennzeichen?

  • Kleinkrafträder, wie Mofas, Mopeds und Roller, die nicht mehr als 50 cm3 Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren.

  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.

  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h.

  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 cm3.

  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 km/h schnell sind.

  • Motorisierte Krankenfahrstühle

  • Mofas, Mopeds und Roller aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

  • Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht. Mehr zu E-Scooter finden Sie hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/

Risiko Straßenverkehr für Mofa, Mopeds und Roller höher

Risiko Straßenverkehr für Mofa, Mopeds und Roller höher

Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für einen Mofa und Mopedfahrer sechs Mal höher als für einen Autofahrer. Das ergab die Unfallforschung der Versicherer, die sich mit dem Unfallgeschehen von Mofas, Mopeds, Roller und Leichtkrafträdern im Rahmen eines zweijährigen Forschungsprojektes beschäftigt hatten.

Daher ist es sinnvoll neben der Kfz-Versicherung auch eine ausreichende Unfallversicherung zu haben. Interessente Angebote (siehe Angebotsservice).

Video: Crash mit Roller, Mofas und Moped

Video: Crash mit Roller, Mofas und Moped

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Der Crashtest zeigt, dass eine Kollision mit einem Pkw für einen Rollerfahrer bzw. eines Mopedfahrer verheerend verläuft.
Quelle: Youtube veröffentlicht am 14.05.2012

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