Drachen steigen lassen
In Deutschland gilt jeder Drachen nach dem Luftverkehrsrecht als Luftfahrzeug. Selbst der kleinste Papierdrachen unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen. Z.B. sind nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in der Regel nur Drachen mit einer nicht mehr als 100 m langen Schnur erlaubt.
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