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Drachen steigen lassen

In Deutschland gilt jeder Drachen nach dem Luftverkehrsrecht als Luftfahrzeug. Selbst der kleinste Papierdrachen unterliegt strengen Sicherheitsvorkehrungen. Z.B. sind nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in der Regel nur Drachen mit einer nicht mehr als 100 m langen Schnur erlaubt.

Luftverkehrsordnung - LuftVO (buzer.de)

Vorsicht: Privathaftpflichtversicherung überprüfen

Bei Verletzungen oder Sachschäden durch Drachensteigen ist der Verursacher zur Haftung verpflichtet. Eine Privathaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da sie im Extremfall schmerzhafte finanzielle Belastungen übernimmt. Sie gilt für Drachen ohne Motor und Antrieb mit einem Fluggewicht von bis zu fünf Kilogramm.

Empfehlung: Überprüfen Sie die bestehende Privathaftpflichtversicherung auf Mitversicherung zu .

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