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Bergungskosten und Unfallversicherung


Schnell kann beim Wintersport oder Wanderurlaub ein Unfall passieren und Rettungs- und Bergungskräfte kommen zum Einsatz. Doch wenn die Rechnung für die Bergungskosten ins Haus flattert, stellt sich oft Ernüchterung ein. Hier kommen schnell hohe Beträge zusammen, die von keinem Sozialversicherungsträger übernommen werden. Manche private Unfallversicherung ersetzt jedoch die sogenannten Bergungskosten.

Bergungskosten oft mehrere tausend Euro

Die finanzielle Absicherung nach einem schweren Unfall bietet oftmals eine private Unfallversicherung. Hierbei sollten Sie auch darauf achten, ob der Versicherungsvertag für sogenannte Bergungskosten aufkommt und in welcher Höhe. Gerade alte Tarife von Unfallversicherungen zahlen nichts bzw. sehr wenig. Denn wenn etwa ein Rettungstransport mit dem Hubschrauber oder bei Suchaktionen noch Hundesuchstaffeln und anderes Rettungspersonal notwendig ist, kann das richtig ins Geld gehen. So soll der Einsatz eines Helikopters pro Minute etwa 80 Euro kosten. Bei einer Bergungszeit von einer Stunde kommen schnell rund 5.000 Euro zusammen. Für Bergungskosten gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse meist keine Unterstützung.

Bergungskosten auch wenn Unfall vermutet bzw droht

Viele Kunden der Unfallversicherungen wissen zudem nicht, dass Bergungskosten nicht nur entstehen, wenn tatsächlich ein Unfall passiert ist. Auch wenn ein Unfall vermutet wird oder droht, können solche Kosten anfallen. Nicht jede Unfallversicherung erstattet dann die Bergungskosten bzw. nur in begrenzter Höhe. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher ratsam. Manche Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt ebenso Bergungskosten.

Tipp für GVI-Gruppenversicherte:
Bei der Unfallversicherung über den GVI-Gruppentarif werden Bergungskosten, auch wenn ein Unfall vermutet wird oder droht, erstattet.

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