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Informationsportal Gewappnet für den Todesfall

Auf dem Informationsportal "Gewappnet für den Todesfall" stellt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) die wichtigsten Antworten auf Fragen zu Vorsorge, Tod und Bestattung bereit.

Mit dem Tod muss sich jeder Mensch im Laufe seines Lebens auseinandersetzen. Für viele kommt ein Todesfall jedoch plötzlich und unerwartet. Für die Hinterbliebenen ist die Organisation einer Bestattung in der psychisch belastenden Situation eine zusätzliche Herausforderung. „Wir empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern daher, sich mit diesem Thema frühzeitig zu befassen und Vorstellungen zur eigenen Bestattung mündlich oder im Rahmen einer Bestattungsverfügung schriftlich zu formulieren“, sagt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Was passiert mit Verträgen nach dem Tod?

Nach einem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen auch die Frage, was eigentlich mit den Verträgen des Verstorbenen geschieht: Wird der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters automatisch beendet? Kann der Erbe den Telefonvertrag des Verstorbenen vorzeitig kündigen und wer ist berechtigt auf das Bankkonto zuzugreifen? „Lebens- und Sterbegeldversicherungen sowie private Rentenanbieter müssen zum Beispiel unverzüglich – innerhalb von zwei bis drei Tagen – über den Tod des Versicherten informiert werden, da sie aufgrund des Todes Leistungen erbringen“, erklärt die Juristin. Andere Versicherungen, wie Kranken- oder Haftpflichtversicherung, enden mit dem Tod des Versicherten.

Neues Infoportal gibt Antworten

Wichtige Informationen rund um die Vorsorge für Krankheit und Tod hat die VZB auf ihrem Informationsportal "Gewappnet für den Todesfall" zusammengestellt. Hier finden Verbraucher Antworten auf Fragen, wie: „Brauche ich einen Vorsorge- bzw. Bestattungsvertrag?“, „Wie äußere ich meine Wünsche in einer Patientenverfügung?“, und „Was muss ich bei der Haushaltsauflösung des Verstorbenen beachten?“. Darüber hinaus informiert die VZB über den Umgang mit dem Digitalen Nachlass.

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