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Rote Ampel überfahren? So Fahrverbot verhindern

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Foto: Bankenverband

27.02.2017. Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart – vom Bußgeld bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Gut, wenn man alle Fakten zur „roten Ampel“ kennt.

Was kostet es, eine rote Ampel zu überfahren?

Eine Sekunde unterscheidet einen „einfachen“ von einem „qualifizierten“ Rotlichtverstoß. Im Klartext: War die Ampel unter einer Sekunde oder bereits über eine Sekunde lang rot, als Sie mit Ihrem Fahrzeug die Haltelinie überquerten? Apropos Haltelinie! Auch sie spielt eine wichtige Rolle. Zeigte die Ampel bereits Rot und Sie konnten noch bremsen, haben aber die Haltelinie überrollt, haben Sie Glück. Sie zahlen nur ein Bußgeld von zehn Euro, wenn Sie niemanden gefährdet haben.

Alles andere wird erheblich teurer, beispielsweise, wenn Sie etwas beschädigen oder Menschen in Gefahr bringen. Bei der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – das fängt schon damit an, dass ein Fußgänger beispielsweise zur Seite springen muss – riskieren Sie neben Bußgeld, Punkten und Führerscheinentzug auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Um drohende Strafen wegen eines Rotlichtverstoßes abzuwenden, sollten Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen und Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Besitzen Sie keine Rechtsschutzversicherung, können Sie jetzt rückwirkend eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, auch wenn der Vorfall bereits bis zu drei Monate zurückliegt.

Einfacher Rotlichtverstoß

 

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

ohne Gefährdung

90 Euro

1

-

mit Gefährdung

200 Euro

2

1 Monat

mit Sachbeschädigung

240 Euro

2

1 Monat

Qualifizierter Rotlichtverstoß

 

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

ohne Gefährdung

200 Euro

2

1 Monat

mit Gefährdung

320 Euro

2

1 Monat

mit Sachbeschädigung

360 Euro

2

1 Monat

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann durch verschiedene Methoden festgestellt werden. Am genauesten sind natürlich Stoppuhren und elektronische Messungen etwa von Blitzeranlagen. Vor Gericht kann aber auch die Schätzung eines Zeugen bestehen, zum Beispiel wenn ein Polizist die Rotlichtphase einer Ampel mit „Einundzwanzig, zweiundzwanzig“ zählt.

Wenn man in der Probezeit eine rote Ampel übersieht

Weil ein Rotlichtverstoß kein Kavaliersdelikt ist, trifft es Sie als Fahrer in der Probezeit besonders hart. Für sie gelten nicht nur die Strafen aus dem Bußgeldkatalog, Sie müssen auch ein Aufbauseminar besuchen – und zwar innerhalb der Frist, die Ihnen mitgeteilt wird. Sie müssen sonst Ihren Führerschein abgeben, bis Sie Ihre Teilnahme vorweisen können. Außerdem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert. Weitere Rotlichtverstöße sollten Sie sich dann nicht mehr leisten. Beim dritten Mal verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis!

Darf man eine rote Ampel umfahren?

Wenn Sie ein Tankstellengelände nutzen, um eine rote Ampel zu umfahren, ist das kein Rotlichtverstoß. Eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat sollte ein Autofahrer in einem konkreten Fall in Kauf nehmen, der genau das gemacht hatte. Er war vor der Ampel auf das Gelände gefahren und hatte es nach der Kreuzung wieder verlassen. Mit der Strafe war er nicht einverstanden. Das sah auch das Oberlandesgericht Hamm so: Denn das Rotlicht einer Ampel ordnet zwar den Halt vor der Kreuzung oder Einmündung an, es untersagt aber nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Ampel geschützten Bereich zu befahren (OLG Hamm Az.: 1 RBs 98/13).

Gibt es eigentlich einen Gelblichtverstoß?

Laut Straßenverkehrsordnung bedeutet eine „gelbe“ Ampel: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten. Doch wer ist nicht schon einmal bei gelb durchgerauscht? Hätten Sie dann noch bequem stoppen können, kostet Sie der „Gelblichtverstoß“ zehn Euro Verwarnungsgeld. Besser also, man versteht die Gelbphase nicht als Aufforderung zum Gas geben.

Rote Ampel übersehen: Wer hat Vorfahrt?

Fahren Sie besser besonders vorsichtig aus einem Grundstück heraus, denn wenn Sie mit jemandem kollidieren, haften Sie in den meisten Fällen. Sogar dann, wenn Ihr Unfallgegner kurz vor Ihrer Grundstücksaufahrt bei „Rot“ über eine Ampel gefahren ist. Im entsprechenden Fall musste eine Frau, die das Grundstück verließ, 75 Prozent des Schadens zahlen, während der Rotlichtsünder lediglich 25 Prozent übernehmen musste. Er war – auch obwohl er über „Rot“ gefahren war – grundsätzlich vorfahrtsberechtigt. (OLG Hamm Az.: I-6 U 222/09).

Rotlicht gilt auch für Radfahrer

Übersehen Sie als Radler eine rote Ampel, wird es für Sie nicht viel günstiger, als wenn Sie mit dem Auto unterwegs wären. Das Missachten eines Rotlichts kostet zwischen 60 und 120 Euro sowie einen Punkt. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, erhöht sich die Strafe auf 100 bis 180 Euro inklusive einem Punkt.
Übrigens: Bei roter Ampel dürfen Radler bei genügend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorsichtig an stehenden Autos rechts vorbeifahren. Beim Abbiegen dürfen sie sich vor oder hinter ihnen einordnen.

Die Ausnahmen: Wer eine rote Ampel missachten darf

Es gibt doch tatsächlich Situationen, wo eine rote Ampel ignoriert werden darf! Nämlich, wenn Sie rechts neben dem Rotlicht einen grünen Pfeil sehen. Wollen Sie rechts abbiegen, dürfen Sie das, müssen es aber nicht. Bitte beachten: Immer an der Haltelinie anhalten und ausschließen, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Bleiben Sie nicht stehen, kostet Sie das zwischen 70 und 150 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wenn Einsatzfahrzeug Menschenleben retten oder flüchtige Personen verfolgen, dürfen sie auch unter bestimmten Voraussetzungen über „Rot“ fahren. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen dann sofort für freie Bahn sorgen. Das heißt: Zeigt eine Ampel Rotlicht, sollten Sie nach rechts ausweichen und gegebenenfalls vorsichtig die Haltelinie überfahren, wenn es der Verkehr zulässt. Blinker setzen nicht vergessen!

Übrigens: Wenn Sie wegen der tiefstehenden Sonne nicht erkennen können, ob die Ampel noch rot oder bereits grün zeigt, verlassen Sie sich nicht auf Ihren hupenden Hintermann, sondern stellen Sie selbst sicher, dass Sie die richtige Farbe ermitteln können. Irren Sie sich in einer solchen Situation, ist das zwar in der Regel trotzdem als Rotlichtverstoß zu werten. Unter Umständen haben Sie aber gute Chancen, zumindest ein Fahrverbot zu vermeiden.

Das dritte Szenario wäre eine defekte Ampel. Man wartet und wartet, aber die Ampel wird einfach nicht grün. Unser Tipp: Warten Sie mindestens zwei Schaltphasen oder fünf Minuten ab, ehe Sie langsam und sehr vorsichtig starten.

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