Zu schnell gefahren: Was tun bei Bußgeld und Fahrverbote
03.03.2017. Sie sind geblitzt worden? Da sind Sie nicht allein, denn jedes Jahr erhalten zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid. Aber nicht immer sind sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können. Dies teilte jetzt die ARAG mit.
Geblitzt? So geht es weiter:
Ein Autofahrer wird „geblitzt“. Das Foto wird an die Bußgeldstelle übermittelt. Sie prüft anhand der Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes, ob der Fahrer auch der Halter des Fahrzeuges ist und schickt ihm einen Anhörungsbogen.
Wird die Person auf dem Foto nicht als Fahrzeughalter identifiziert, erhält dieser einen Zeugen-Fragebogen, auf dem er den Fahrer nennen soll. Man ist nur verpflichtet, Angaben zur eigenen Person zu machen, nicht aber jemanden zu belasten. Bedenken Sie: Wenn man den Fahrer nicht benennen will, kann dies das Führen eines Fahrtenbuchs zur Folge haben.
Die Polizei wird eingeschaltet, wenn der Fragebogen nicht ausgefüllt wird und versucht, den Fahrer zu ermitteln zum Beispiel durch Fotos aus dem Einwohnermeldeamt.
Steht der Fahrer fest, spricht die Bußgeldstelle eine Verwarnung aus, schickt einen Bußgeldbescheid oder stellt das Verfahren ein.
Der Beschuldigte kann gegen den Bescheid innerhalb von zwei Wochen per Brief Einspruch erheben. Die Behörde hebt den Bescheid dann auf oder schaltet das Amtsgericht ein. Es kommt zur Gerichtsverhandlung.
Bußgeld abwenden
Um das drohende Bußgeld abzuwenden, sollten Sie auf Ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen und Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, können Sie jetzt rückwirkend eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, auch wenn der Vorfall bereits eingetreten ist bzw. Sie den Bußgeldbescheid schon erhalten haben.
Wie viel Bußgeld Sie zahlen müssen, ob Sie Punkte in Flensburg bekommen oder ob gar ein Fahrverbot droht, hängt davon ab, wo Sie zu schnell gefahren sind, also in einer geschlossenen Ortschaft oder auf einer Landstraße oder Autobahn. Es kommt auch darauf an, um wie viele Stundenkilometer Sie die erlaubte Geschwindigkeit überschritten haben. Ebenso spielt es eine Rolle, ob Sie mit Ihrem Führerschein noch in der Probezeit sind. Ihre Strafe kann auch davon abhängen, ob Sie zum ersten Mal zu schnell gefahren sind oder ein Wiederholungstäter sind.
Zu schnell gefahren in geschlossenen Ortschaften
Bis 10 km/h |
15 Euro Bußgeld |
21 bis 25 km/h |
80 Euro Bußgeld, 1 Punkt |
31 bis 40 km/h |
160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61 bis 70 km/h |
480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Zu schnell gefahren Außerorts
Bis 10 km/h |
10 Euro Bußgeld |
21 bis 25 km/h |
70 Euro Bußgeld, 1 Punkt |
41 bis 50 km/h |
160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
bis 70 km/h |
600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Vorbeugen mit der Blitzer-App?
Leider sind Blitzer-Apps keine gute Idee für den Fahrer: Sie verstoßen wie auch Navigationssysteme mit integrierter Blitzer-Warnung – egal ob genutzt oder nicht – gegen die Straßenverkehrsordnung. Entdeckt die Polizei die App auf Ihrem Smartphone, riskieren Sie ein Bußgeld von 75 Euro, einen Punkt in Flensburg und im schlimmsten Fall die Beschlagnahme und Vernichtung des Mobiltelefons. Auch in Ihrem Navi sollten Sie die Funktion besser dauerhaft deaktivieren.
Haben Sie einen Beifahrer, sind Sie fein raus. Dieser darf eine Blitzer-App nämlich nach Lust und Laune nutzen. Dass Sie Meldungen mithören, ist nämlich ganz eindeutig nicht verboten.
Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, raten wir, Ruhe zu bewahren und sich besser nicht zum Hergang zu äußern. Vermeintlich gute „Ausreden“ für Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung können im Rechtsalltag genau das Gegenteil bewirken. Ein Beispiel: Sagen Sie, Sie seien ganz fürchterlich in Eile gewesen, ist das nicht nur ein Schuldeingeständnis, sondern belegt sogar einen Vorsatz. Das wiederum kann eine Verdoppelung des Bußgeldes bedeuten. Die bessere Reaktion wäre: "Hierzu mache ich keine Angaben!"
Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie zu schnell gefahren sind, sind die zu erledigenden Schritte ebenso klar. Ist er zu Recht ergangen, zahlen Sie einfach das geforderte Bußgeld. Sind Sie aber der Meinung, dass Ihnen die Ordnungswidrigkeit zu Unrecht zur Last gelegt wird, zum Beispiel weil man Sie verwechselt hat, sollten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen.
Beim drohenden Fahrverbot ist es oft besser, sich juristische Hilfe für die nächsten Schritte zu holen, besonders, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind und mobil bleiben müssen. Bedeutet das Fahrverbot eine besondere Härte für Sie, können Sie das im Rahmen eines Einspruchs begründen. Legen Sie dar, weshalb das Fahrverbot für Sie existenzgefährdend ist und belegen Sie dies am besten gleich durch entsprechende Dokumente. Falls Ihre Begründung zutreffend ist, kann das Fahrverbot in einen entsprechenden Bußgeldbescheid bzw. Erhöhung des Bußgeldbescheides umgewandelt werden.
Auch das gibt’s: Wir berichten von zwei Gerichtsurteilen, die sozusagen pro Raser ausgingen. Was aber natürlich keine Einladung ist, die Verkehrsregeln zu umgehen.
Auf dem Weg in die Tierklinik:
Im Fall einer Frau, die auf dem Weg in die Tierklinik die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritt, um ihren schwer erkrankten Hund zu retten, berücksichtigten die Richter die besondere Stresssituation. Aus der Regelbuße von 80 Euro wurden 35 Euro (Amtsgericht Koblenz, Az.: 2010 Js 43957/12.34 OWi).
Wenn Laub das Verkehrsschild verdeckt:
Mit rund 70 km/h durch eine Tempo-30-Zone – das kann teuer werden. Weil aber das entsprechende Verkehrsschild durch Laub verdeckt und objektiv nicht erkennbar war, lief es am Ende auf einen Geschwindigkeitsverstoß wegen Überschreitung der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus (OLG Hamm, Az.: III-3 RBs 336/09).
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