Behandlungsfehler - Infos zu Patientenrechten


15.08.2014. Die Unsicherheit der Bevölkerung im Bereich Patientenrechte gegenüber den Krankenkassen, aber auch Ärzten, hat in den letzten Jahren zugenommen. Fragen zu Krankenkassenleistungen, Bewilligung von Heil- und Hilfsmitteln, Patientenverfügungen und zu Behandlungsfehlern nehmen zu. Bis zu 170.000 Patienten erleiden jährlich durch Ärzte im Krankenhaus oder von niedergelassenen Ärzten an Behandlungsfehler. Wo bekommen die Patienten in ihrem Dilemma unabhängigen und kostenlosen Rat?

Behandlungsfehler und die Beweislast

Grundsätzlich liegt bei Behandlungsfehlern die Beweislast beim geschädigten Patienten. Anders sieht es bei groben Behandlungsfehlern aus. Hier muss der Arzt nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft. Klagen können zur langwierigen Angelegenheit ausarten. Krankenkassen sind verpflichtet, bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungsfehler zu unterstützen. Die Patientenrechte der Geschädigten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ist in der Regel nur mit Hilfe eines Gutachtens und einer Klage vor einem Zivilgericht möglich. Durch eine Klage bei der Landesärztekammer kann der betreffende Arzt auch berufsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Kostenfreie Gutachten durch Medizinischen Dienst

Die geschädigten Patienten können sich wegen eines Gutachtens direkt an ihre Krankenkasse wenden, vom "Medizinischen Dienst" werden kostenfreie Gutachten erstellt. Eine weitere Anlaufstelle für ein Gutachten ist die zuständige Landesärztekammer. Geregelt wird die Durchsetzung von Patientenrechte, unter anderem im Falle von Behandlungsfehlern oder Fehldiagnosen, durch das "Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte".

Ausführliche Informationen zu "Patientenrechte" und wo eine kostenlose persönliche Beratung in Anspruch genommen werden kann, stehen Patienten und Angehörigen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik "Gratis", unter "Patientenrechte für Krankenversicherte" kostenlos zur Verfügung.

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