Unfallversicherung im Urlaub


15.08.2011. Der Urlaub wird gerne als "die schönste Zeit des Jahres" bezeichnet. Doch manche Hobbys können gerade im Urlaub bleibende körperliche Schäden und erhebliche Kosten verusachen. Speziell das Tauchen ist mit Risiken behaftet. Wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus? Denn wer weiß schon ganz genau, welche Leistungen in seinen Verträgen beinhaltet sind. Dies gilt es schon rechtzeitig vor dem Urlaub zu überprüfen, damit nach den Ferien nicht noch eine große "Überraschung" kommt. Heutiges Thema: Unfallversicherung.

Caissonkrankheit und Unfallversicherung

Frau Müller ist in der Karibik. Am Ende eines Tauchgangs wird sie plötzlich von einer verknoteten Signalboje sekundenschnell an die Wasseroberfläche gezogen. Helfer können sie an Deck des Tauchboots ziehen. Dabei verspürt sie extreme Rücken- und Kopfschmerzen. Man bringt sie schnell ins Krankenhaus. Dort wird die Caissonkrankheit diagnostiziert, bei der sich durch das plötzliche Auftauchen und den damit verbundenen Druckverlust Gasbläschen im Körper bilden, die schwere Beeinträchtigungen bis hin zum Tod auslösen können. Sofort wird ein simulierter Tauchgang in einer Druckkammer durchgeführt. Er rettet Frau Müller vor erheblichen körperlichen Nachwirkungen. Zum Entsetzen von Frau Müller übernimmt ihre Krankenkasse die daraus entstehenden Kosten nicht.

Caissonkrankheit versichert

Prüft man einen solchen Vorgang, ist auch im Sinne der privaten Unfallversicherung kein Unfall eingetreten. Es fehlt an dem "plötzlich von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis". Denn die Gasbläschen, die zu der Verletzung führen, wirken nicht von außen auf den Körper ein. Somit ist auch die Übernahme der Behandlungskosten normalerweise nicht Gegenstand der privaten Unfallversicherung. Bei der GVI-Unfallversicherung sind solche Fälle mitversichert.

Information der GVI

Interessierte finden auf der GVI-Homepage unter dem Stichwort Produktinformationsblätter die Leistungen der Unfallversicherung.

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