Anleger zahlen unnötig Steuer
25.06.2012. Mehr als jeder sechste Sparer (16 Prozent) in Deutschland entrichtet unnötig Abgaben auf Kapitaleinkünfte, weil er seine Zinsen nicht von der Abgeltungssteuer freistellt. Das zeigt die Studie "Sparerkompass Deutschland", die das Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag der Bank of Scotland durchgeführt hat. Demnach erteilen vor allem überdurchschnittlich viele junge Anleger (34 Prozent) im Alter von 18 bis 29 Jahren ihrem Kreditinstitut keinen Freistellungsauftrag und lassen sich auf diese Weise Zinseinnahmen entgehen. Bei mehr als drei von vier Deutschen (77 Prozent) kommt der Fiskus indes nicht zum Zug, da sie ihre Sparer-Pauschbeträge ausschöpfen: Ein Drittel der Bundesbürger (35 Prozent) hat bei einer Bank, 42 Prozent gleich bei mehreren Banken Freistellungsaufträge eingereicht. "Die große Mehrheit der Sparer nutzt den ihr zustehenden Freibetrag geschickt aus. Auch die übrigen Sparer sollten ihre Zinsen freistellen, damit keine Abgeltungssteuer anfällt", sagt Bertil Bos, Managing Director der Bank of Scotland in Deutschland. Zwar können zu viel geleistete Abgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, allerdings scheuen oder vergessen viele Sparer diesen Schritt, sodass das Geld häufig verloren geht.
Nachholbedarf beim Freistellungsauftrag
Wie der Sparerkompass weiter zeigt, sind die Einwohner Hessens Vorreiter bei der Freistellung ihrer Zinsen. Nur sieben Prozent der Sparer haben hier ihrer Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt. Auch in Sachsen (zehn Prozent), Nordrhein-Westfalen und Hamburg (je 13 Prozent) bleiben die Freigrenzen selten ungenutzt. Dagegen haben die Bewohner Berlins (26 Prozent) und Brandenburgs (25 Prozent) überdurchschnittlich häufig keinen Freistellungsauftrag eingereicht.
Freistellungsauftrag - Zinsgrenzen beachten
Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Sparer weiß, dass Zinseinnahmen in Deutschland bis zur Grenze von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete jährlich steuerfrei sind. Fast jeder Fünfte (18 Prozent) glaubt hingegen irrtümlich, die Sparer-Pauschbeträge betrügen 401 Euro bzw. 802 Euro. Weitere zehn Prozent gehen fälschlich davon aus, dass die Freigrenzen bei 1.421 Euro für Ledige und 2.842 Euro für Verheiratete liegen. 17 Prozent haben keine Vorstellung, bis zu welcher Höhe Kapitaleinkünfte von der Abgeltungssteuer verschont bleiben.
Ein hilfreiches Infoblatt zum Thema finden Sie unter Gratis/Gratis-Downloads (Übersicht): "Übersicht Jahreszinseinnahmen - Hilfe für Freistellungsauftrag-Verwaltung"
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