Bezugsrecht prüfen bei Lebensversicherungen – wer bekommt das Geld?

Foto: Bankenverband

12.11.2020. Die Lebensversicherung ist unter Dach und Fach. Doch wer soll das Geld bekommen, wenn ich nicht mehr da bin? Die jetzige Ehefrau, die erste Ehefrau, die Kinder, der Lebenspartner oder die Kirche? Wer dies nicht schon bei Lebzeiten richtig festlegt, geht Gefahr, dass die Auszahlung der Versicherungssumme an den Falschen geht. Da kommt das sogenannte Bezugsrecht ins Spiel. Dieses Recht regelt, wer schlussendlich das Geld bekommt. Darauf weist jetzt die GVI hin und gibt weitere Tipps.

Was wurde beim Bezugsrecht vereinbart?

Mit der Auszahlung aus einer Lebensversicherung soll in erster Linie für die Hinterbliebenen gesorgt werden. Und oft ist auch noch eine Immobilie da, die abbezahlt werden muss. Dabei ändern sich im Laufe der Zeit auch die Lebensumstände. Doch viele wissen nicht mehr, was damals im Antrag zum Bezugsrecht vereinbart wurde. „Wer da nicht aufpasst, kann seine Angehörigen in große Bedrängnis bringen, wenn dort z.B. noch die erste geschiedene Frau als Bezugsberechtigte eingetragen ist, die dann das Geld bekommt“, warnt Vorstand Jürgen Buck von der GVI.

Widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht

Deshalb ist es enorm wichtig, die Versicherungsunterlagen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Dabei kommt es auch auf die genaue Formulierung an. Das heißt, man nennt am besten den Namen desjenigen, der bezugsberechtigt ist. Dabei ist unter anderem auch zu unterscheiden, ob ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht ausgesprochen wurde.

Tipps und Infos zum Bezugsrecht bei Lebensversicherungen

Weitere Tipps und Infos zum „Bezugsrecht bei Lebensversicherungen“ stellt die GVI unter der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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