Gesetzesänderungen und Neuregelungen für 2022 auf einen Blick (Teil 1)

Discounter müssen Elektroaltgeräte zurücknehmen

10.01.2022. Ob Rasierapparat, Handy oder Toaster – Supermärkte, Discounter und andere Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 m² müssen spätestens ab Sommer 2022 Elektroaltgeräte zurücknehmen. Bei kleinen Geräten, wie beispielsweise einer Taschenlampe, gilt die Rücknahmepflicht nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig vom Neukauf eines Produktes, größere Altgeräte müssen dagegen nur zurückgenommen werden, wenn ein entsprechender neuer Artikel gekauft wird. In Kraft tritt diese Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereits am 1. Januar. Ziel ist es, die Recyclingrate bei elektronischen Geräten zu verbessern, da noch zu viele Altgeräte vergessen in Schubladen lagern, im Restmüll enden oder gar illegal vermarktet werden. So werden Schadstoffe nicht verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe können nicht zurückgewonnen werden. Für den stationären Handel und Online-Händler gilt die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bereits seit 2016.

Hersteller müssen Updatepflicht gewährleisten

Um Verbraucher beim Kauf digitaler Produkte besser zu schützen, müssen Hersteller ab 1. Januar 2022 eine regelmäßige Update-Pflicht beispielsweise für Tablets, Apps, Smartphones oder auch vernetzte Haushaltsgeräte gewährleisten. Wer die Einhaltung überwacht oder wie oft Aktualisierungen erfolgen müssen, ist nach Auskunft der Experten in den neuen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches allerdings nicht eindeutig geregelt. Eine weitere Neuerung für Verbraucher: Bei Kaufverträgen wird die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.

Mehr Geld für die Pflege

Nach Auskunft der Experten steigen ab 1. Januar 2022 für die Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistungen um fünf Prozent. Der entsprechende Monatsbetrag für den Pflegegrad 2 wird damit auf 724 Euro erhöht, beim Pflegegrad 3 gibt es 1.363 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 1.693 Euro und beim Pflegegrad 5 liegt der monatliche Betrag für Sachleistungen bei 2.095 Euro. Die Experten weisen darauf hin, dass auch der Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent auf 1.774 Euro angehoben wird. Das Pflegegeld bleibt dagegen unverändert. Auch bei der stationären Pflege gibt es im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) Änderungen: Der Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei der Versorgung im Pflegeheim steigt ab 1. Januar ebenfalls. Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und in den folgenden Jahren 70 Prozent des Eigenanteils.

Pfandpflicht wird erweitert

Wer beispielsweise gerne Obst- und Gemüsesäfte, Energydrinks oder alkoholische Mischgetränke mag, muss – sofern diese Getränke in Einwegplastikflaschen verpackt sind – bald 25 Cent mehr zahlen, denn ab Januar 2022 wird die Pfandpflicht erweitert. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, so bleibt z. B. Milch in PET Flaschen vorerst pfandfrei. Dosen werden nach Auskunft der Experten hingegen ausnahmslos pfandpflichtig. Beim Getränkepfand gilt für schon im Verkehr befindliche Verpackungen eine Übergangsfrist bis Anfang Juli. Auch leichte Kunststofftragetaschen dürfen mit Beginn nächsten Jahres nicht mehr an Kunden herausgegeben werden.

Mehr Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Ab Januar steigen die Regelsätze für Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat, das sind drei Euro mehr. Nach Auskunft der Experten erhalten auch Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf staatliche Leistungen haben, mehr Geld. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren steigt der Satz ebenfalls um drei Euro auf 376 Euro, für Kinder von sechs bis 13 Jahren gibt es zwei Euro mehr, also 311 Euro pro Monat. Kinder unter sechs Jahren erhalten mit 285 Euro ebenfalls zwei Euro mehr. Zudem erhöht sich die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr um einen auf 104 Euro und im zweiten Schulhalbjahr um 50 Cent auf dann 52 Euro.

Garantiezins für Rentenversicherungen sinkt

Statt 0,9 Prozent dürfen Versicherer von Renten- und Lebensversicherungen bei Neuverträgen, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, nur noch 0,25 Prozent Zinsen versprechen. Das gilt nach Auskunft der Experten für Lebensversicherungen, betriebliche Altersvorsorge sowie Riester- und Rürup-Rentenverträge. Die garantierten Zinsen erhalten Verbraucher dabei nicht auf die eingezahlten Beträge, sondern nur auf den Sparanteil. Von den gezahlten Beiträgen werden vor der Verzinsung anfallende Kosten für Provisionen, Verwaltungsgebühren und Kosten für eventuell enthaltene Todesfallabsicherungen abgezogen.

EEG-Umlage wird gesenkt – gut für Strompreise

Um rund 43 Prozent sinkt die EEG-Umlage auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab Januar 2022. Dann wird nach Angaben der Experten für die Kilowattstunde Strom nur noch ein Aufpreis von 3,7 statt 6,5 Cent fällig. Damit erreicht die Umlage, mit der der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert wird, das Niveau von 2012. Bundesminister a. D. Peter Altmaier erwartet, dass die Energieversorger diese Preissenkung an ihre Stromkunden weitergeben. Ziel ist die möglichst schnelle Abschaffung der Umlage, um Endverbraucher zu entlasten.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.