Kontovollmacht: Vorsorgen für den Ernstfall

23.12.2016. Nicht immer kann man seine Geldgeschäfte selbst erledigen – bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall zum Beispiel. Dann ist es gut, jemanden zu haben, der das übernimmt. Das sollten Bankkunden beachten, wenn sie eine Bankvollmacht oder Kontovollmacht erteilen.

Kontovollmacht für Notlagen

Wer unerwartet im Krankenhaus liegt, wird sich irgendwann fragen, wie er zur Bank kommen soll, um fällige Rechnungen zu bezahlen oder um Bargeld abzuheben. Mit einer Kontovollmacht kann jeder für solche Notlagen vorsorgen. Damit erteilt der Kontoinhaber einer anderen Person die Erlaubnis, auf das eigene Konto zugreifen zu dürfen. Der Gedanke dabei ist, dass der Bevollmächtigte notwendige Geldgeschäfte erledigen kann, wenn der Kontoinhaber selbst dazu nicht (mehr) in der Lage ist.

Uneingeschränkte Kontovollmacht

Eine solche Bankvollmacht sollte sinnvollerweise bereits mit der Kontoeröffnung erteilt werden. Doch Vorsicht: Wer Kontovollmacht hat, kann meist uneingeschränkt über vorhandenes Guthaben verfügen. Bei einem Girokonto könnte der Bevollmächtigte auch einen vorhandenen Dispositionskredit ausschöpfen. „Man sollte gut überlegen, wem man eine Vollmacht erteilt“, empfiehlt Stefan Haag von der Postbank, „es ist eine Frage des Vertrauens.“ Hat der Kontoinhaber jemanden bestimmt, gehen am besten beide gemeinsam zu einer Filiale der kontoführenden Bank, um dort eine schriftliche Kontovollmacht auszufüllen und ihre Unterschriften zu hinterlegen. Dabei wird der Bankberater die Identität beider Personen prüfen. Dazu müssen beide einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Gültigkeit der Kontovollmacht

Doch was ist, wenn zum Beispiel wegen Krankheit des Kontoinhabers ein gemeinsames Erscheinen in der Filiale nicht möglich ist? In diesem Fall füllt zuerst der Bevollmächtigte das Formular aus und lässt seine Unterschrift nebst Identität von der Bank prüfen. Der Kontoinhaber muss ebenfalls unterschreiben. Nur dann ist die Kontovollmacht gültig. Seine Vollmacht kann der Kontoinhaber jederzeit widerrufen, Bevollmächtigte hinzufügen oder neue Personen gegen vorhandene austauschen. Entscheiden muss er allerdings, ob die Vollmacht auch über seinen Tod hinaus gilt – was der Regelfall und empfehlenswert ist. „Denn so können im Fall des Falles die Hinterbliebenen notwendige Zahlungen – etwa für die Beerdigung – schnell und unbürokratisch leisten“, so der Experte.

Verzicht auf offizielle Kontovollmacht

Im Zeitalter des Online-Bankings verzichten viele Kontoinhaber auf eine offizielle Kontovollmacht und geben der Person ihres Vertrauens kurzerhand ihre Zugangsdaten und Transaktionscodes. Das ist zwar bequem, verstößt aber gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sorgfaltspflichten, die der Kontoinhaber mit der Eröffnung des Girokontos akzeptiert hat. Eine praktische Alternative ist auch eine Zusatzkarte für den Bevollmächtigten. Vor allem für Paare ist ein Gemeinschaftskonto interessant. Das Konto lautet dann auf den Namen beider Partner, wobei jeder einzeln über das Bankkonto verfügen kann.

Mehr zum Thema Kontovollmacht finden Sie auch hier.

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