Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung bietet eine lebenslange Rentenzahlung und sichert somit das Langlebigkeitsrisiko ab. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Anlageform für ihren Ruhestand vorsorgen.

Die Formen der privaten Rentenversicherung

Die Formen der privaten Rentenversicherung

Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung.

Die häufigste Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Zusätzlich hat der "Privat-Rentner" ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss in der Regel bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden. Seit einigen Jahren gibt es auf Grund des Niedrigzinsniveaus neue Produkte mit geringeren Garantien. Auf der folgenden Seite werden Beispiele aufgezeigt:
Neue Ren­ten­ver­si­che­run­gen - Weni­ger Garan­tie, mehr Chan­cen, Garan­tie­ty­pen im Ver­gleich (GDV - die deutschen Versicherer)


Dagegen steht die Sofortrente. Aus dieser Form der Versicherung erhält der Versicherte nach Zahlung eines Einmalbeitrages frühestens zu Beginn des nächsten Monats eine lebenslange Rentenzahlung. Interessant ist diese Versicherung für Personen, die über einen größeren Geldbetrag verfügen und diese Summe für eine lebenslange Rente sicher anlegen möchten.



Wie ist die Hinterbliebenversorgung geregelt?

Hinterbliebenenversorgung nach Rentenzahlung

Meist endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Rentenempfängers. Dennoch können auch Angehörige mit einer privaten Rentenversicherung abgesichert werden. Dazu bedarf es eine vertragliche Vereinbarung. Z.B. wird bei Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeitvereinbart. Stirbt die versicherte Person nach Beginn der Rentenzahlung, werden entsprechend der vereinbarten Rentengarantiezeit die noch nicht ausgezahlten garantierten Renten an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Eine andere Alternative ist die Vereinbarung einer Witwenrente beziehungsweise Witwerrente. Die Rentenzahlung an die mitversicherte Person erfolgt dann lebenslang. Des Weiteren kann eine Kapitalrückgewähr vereinbart werden. Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall das bei Rentenbeginn vorhandene Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten zurück.

Hinterbliebenenregelung vor Rentenzahlung

Darüber hinaus müssen Sie bei einer privaten Rentenversicherung regeln was passiert, wenn der Rentenempfänger in spe vor der ersten Rentenzahlung oder Kapitalabfindung stirbt. Z.B. wird bei Vertragsabschluss die Variante Beitragsrückgewähr angeboten. Entscheiden Sie sich für eine Beitragsrückgewähr, erhalten Ihre Hinterbliebenen alle bisher eingezahlten Beiträge wieder ausgezahlt, wenn der Todesfall vor Rentenbeginn eintritt.

Wie verzinst sich die Private Rentenversicherung?

Ansparphase: Verzinsung klassische Private Rentenversicherung

Während der Vertragslaufzeit wird aus den Sparbeiträgen (Beitrag abzüglich Kosten) Kapital angespart, das garantiert mit 0,90 % verzinst (Stand 01.01.2017) wird. Zusätzlich wird weiteres Kapital aus erzielten Überschüssen des Versicherers angespart und ebenfalls verzinst. Dies führt zu einer Gesamtverzinsung (Garantiezins + Überschüsse) der Sparanteile von derzeit unter 3 Prozent pro Jahr. Die Überschüsse sind nicht für die gesamte Laufzeit garantiert und können und in der Zukunft sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Die Gesamtverzinsung bezieht sich auf das Ansparguthaben (Sicherungsvermögen, früher Deckungskapital genannt), welches überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere angelegt ist. Nach Ablauf steht das angesparte Kapital zur Auszahlung als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalabfindung zur Verfügung.

Ansparphase: „Verzinsung“ fondsgebundene Private Rentenversicherung

Neben der klassischen Privaten Rentenversicherung gibt es auch fondsgebundenen Produkte, die als fondsgebundenen Rentenversicherung, Fondsrente oder Fondspolice genannt werden. Hier werden die Sparbeiträge in Investmentfonds investiert. Die Wertentwicklung des Vertrags hängt vollständig von der Entwicklung der ausgewählten Fonds ab. Je höher der Anteil des Aktienanteils ist, desto höher sind die Wertschwankungen (Volatilität) aber auch die Renditeaussichten über einen langen Anlagehorizont. Aktienanlagen, also Beteiligung an realen Unternehmenswerten, erzielten über Kurssteigerungen und Gewinnausschüttungen (Dividenden) in der Vergangenheit von allen Anlageklassen nach wissenschaftlichen Studien langfristig die höchsten Renditen. Ebenso zeigen seriöse Studien, dass es für langfristige Anlagedauer in der Vergangenheit ab rund 20 Jahre über marktbreite Aktienmärkte nur positive Wertentwicklungen erzielt wurden und somit eine teure Garantievereinbarung überflüssig erscheint.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es aber auch Produkte mit flexiblen Garantien. Hier wird zu Vertragsbeginn festgelegt, wie hoch die Beitragsgarantie zu Rentenbeginn sein soll (z.B. zwischen 1 % bis 90 % der Beitragssumme). Die Beiträge werden in der Regel auf drei unterschiedliche Anlageformen (Sicherungsvermögen, Wertsicherungsfonds, Freie Fonds), auch Töpfe genannt, aufgeteilt und angelegt. Deshalb spricht man bei einem solchen Produkt auch von einem sogenannten „Drei-Topf-Hybrid“. In Abhängigkeit der Garantievereinbarung erfolgt eine Anlage in die sichere Anlage (Werterhaltungskomponente) und die freie Anlage (Wertsteigerungskomponente). Im Wesentlichen hängt die freie Anlage vom sicheren Zins und der Restlaufzeit der Anlage ab, so dass bei einer Beitragsgarantie im heutigen Niedrigzinsumfeld diese sehr gering bis gar nicht stattfindet.

Bei kostengünstigen Angeboten ohne Garantien und guter Fondsauswahl kann mit 6 Prozent und bei Angeboten mit Garantien (100% Beitragssumme) unter 3 Prozent Rendite pro Jahr langfristig gerechnet werden.

Was gilt es bei der Rentenphase zu wissen?

Rentenphase bei klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung

Beim vereinbarten Rentenbeginn-Termin endet die Ansparphase. Ab diesem Zeitpunkt wird aus dem gesamten angesparten Kapital (in der Regel Anlage im Sicherungsvermögen mit klassischer Verzinsung) eine lebenslange Rente gezahlt, die auch in der Höhe garantiert ist. Da auch in der Rentenphase aus dem verbliebenen Kapital Überschüsse erwirtschaftet werden, kommt eine Zusatzrente hinzu. Sie können wählen, ob diese Zusatzrente Jahr für Jahr steigen (volldynamische Rente, auch steigende Gewinnrente genannt) oder in der Tendenz gleich bleiben (teildynamische Rente, auch flexible Gewinnrente oder Bonusrente genannt) soll. Die volldynamische Rente ist anfänglich niedriger als die teildynamische Rente. Die mögliche Rentensteigerung während der Auszahlungsphase fällt im Unterschied zur volldynamischen Rente dagegen geringer aus.

Tipp: Höhere und individuelle laufende Auszahlungen

Statt bei Rentenbeginn aus dem niedrig verzinsten klassischem Sicherungsvermögen eine geringe Gesamtrente (Garantie- und Zusatzrente) zu erhalten, kann bei flexiblen fondsgebundenen Rentenversicherung durch Verschiebung des Rentenbeginn (z.B. bis zum Alter 85) und Verfügung von Teilauszahlungen eine höhere laufende „Rentenzahlung“ erreicht werden. Voraussetzung ist, dass das Vertragsvermögen länger von höheren Renditen am Kapitalmarkt (z.B. Aktienanteil) profitieren kann.

Steuerliche Behandlung der privaten Renten

Steuerliche Behandlung der privaten Renten

Bei einer privaten Rentenversicherung unterliegen die Zinserträge der Zinsabschlagsteuer. Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen sind die Erträge jedoch zur Hälfte steuerfrei: Für Verträge ab 2012 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Jahre und Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr (für Verträge ab 2005 ab dem 60. Lebensjahr).
Die andere Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz, welcher bei Auszahlung besteht, versteuert. Wird die Versicherungsleistung in Form einer Rentenzahlung erbracht, ist nur der so genannte Ertragsanteil der Rente mit dem individuellem Steuersatz zu versteuern. Bei Teilzahlungen (siehe oben Rentenphase) können andere steuerliche Regelungen gelten.

Wo bekomme ich gute Angebote?

Wo bekomme ich gute Angebote?

Bei einer Privaten Rentenversicherung sind die Kosten des Produktanbieters mit entscheidend, wie sich der Vertrag rentiert. Holen Sie sich deshalb mehrere Angebote ein.

Tipps zur Angebotswahl:

Als GVI-Mitglied können Sie einen speziellen Angebots-Service nutzen und sich eine zweite Meinung zu einem vorliegenden Angebot einholen bzw. Alternativen mit Sonderkonditionen aufzeigen lassen.

Wenn Sie noch kein GVI-Mitglied sind, beantragen Sie zunächst hier die Mitgliedschaft. Nach Bestätigung der Aufnahme können Sie den Service nutzen.

Wer kein sicheres Einkommen hat, sollte einen Vertrag mit niedrigen Beiträgen abschließen. Durch Zuzahlungen kann dann nach Vertragsabschluss die Rente erhöht werden.

Je nach Risikoneigung stehen klassische oder fondsgebundene Versicherungsanlageprodukte zur Wahl. Wer ein sicherheitsorientierter Anleger ist und eine planbare Rente wünscht, sollte die klassische Rentenversicherung mit garantierter Verzinsung wählen. Für chancenorientierte Anleger oder Anleger mit bereits bestehenden gesicherten Rentenansprüchen bieten sich Produkte auf Fondsbasis an. Wer einen Mittelweg gehen möchte, splittet einfach seine Anlagebeträge und schließt unterschiedliche Verträge ab oder wählt ein Produkt, welches die klassische und fondsgebundene Anlage erlaubt.

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