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Änderungsmitteilungen + Sorgfaltspflichten

Achtung! Das müssen Sie bei den GVI-Gruppentarifen immer melden, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz:

Bei Unfallversicherung:

Bei Unfallversicherung:

Liegt ein Wechsel im Beruf und der Gefahrengruppe vor? Bitte aktuelle berufliche Tätigkeit mit Angabe (ob körperlich tätig) mitteilen.
Ist ein Wechsel von Kindertarif in Erwachsentarif erforderlich (bitte spätestens ab Vollendung des 18. Lebensjahrs die Berufstätigkeit mitteilen)?
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten): siehe Seite 1, Ziffer 6 der Verbraucherinformationen Unfallversicherung.

Versicherungssumme aktuell?

Eine Unfallversicherungssumme sollte mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von mindestens 350 Prozent abgeschlossen werden.
Falls keine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung besteht (z.B. oft bei Hausfrauen und Kindern) oder möglich ist (z.B. wegen Vorerkrankungen), sollte die Grundsumme mindestens 150.000 Euro betragen.
Vereinbaren Sie auch eine kleine Todesfallsumme (z.B.10.000 Euro), um bei einer Invalidität bereits schon im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung bis zu der versicherten Todesfallsumme zu erhalten.
Falls der Beitrag zu hoch ist, sollte überlegt werden, ob weniger wichtige Absicherungsbestandteile, wie z.B. das Krankenhaustagegeld reduziert bzw. ausgeschlossen werden können.

Zum Angebotsservice Unfallversicherung
(z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

Bezugsberechtigte Person im Todesfall aktuell?

Prüfen Sie, ob die im Antragsformular oder uns gemeldete Person noch aktuell ist. Falls Sie nichts angegeben haben, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet unter Umständen, dass fällige Geldleistungen an Personen gehen, die Sie nicht berücksichtigen wollen. Bitte beachten Sie auch, dass dies auch gilt, wenn Sie keine Todesfallsumme vereinbart haben. Denn nach der Unfallversicherungsbedingungen kann auch eine Todesfallleistung anfallen, wenn der Versicherte aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres oder gleichgültig, aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt und ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden war.

Bei Haftpflichtversicherung:

Bei Haftpflichtversicherungen:

Liegen neue Risiken oder Risikoänderungen vor?
z.B. Hund/Pferd gekauft,
Kinder ab 18 Jahre (beitragsfrei versichert möglich, siehe Infoblatt),
neuer Lebenspartner,
Single nicht mehr allein wohnend bzw. hat geheiratet (falls Singletarif besteht),
Eröffnung eines Betriebes.
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten): siehe Seite 1, Ziffer 6 der
Verbraucherinformationen Privathaftpflicht-Versicherung
Verbraucherinformationen Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
Verbraucherinformationen Haus- und Grundbesitzer, Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung

Versicherungssumme aktuell?

In der Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro, besser 10 oder 50 Mio. Euro.
Zusätzlich ist je nach Bedarf der Einschluss von Versicherungsschutzpaketen (Freizeit, Beruf, Recht, Erweitere Vorsorge) sinnvoll. Näheres hierzu finden Sie in der oben genannten Verbraucherinformationen (ab Seite 2).
Singles und Personen ab 60 Jahre erhalten einen Beitragsnachlass.
Alleinerziehende benötigen den Familientarif.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. Euro, besser 10 Mio. Euro.
Wird eine Selbstbeteiligung weiterhin gewünscht oder soll auf fallende Variante umgestellt werden?

Zum Angebotsservice Haftpflichtversicherung
(z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

Bei Hausratversicherung:

Versicherungssumme aktuell?

In der Hausratversicherung sollte regelmäßig die Versicherungssumme überprüft werden.
Im aktuellen Tarif der Hausratversicherung besteht ein Unterversicherungsverzicht ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Achtung! Eine standardisierte Ermittlung über die Wohnfläche, insbesondere bei kleinen Wohnungen, kann schnell zu einer Unterversicherung führen kann. Deshalb sollten Sie den Wert des Hausrates ermitteln (z.B. mit dem Wertermittlungsformular Hausrat) oder im Zweifelfall mit einem höheren Wert als 650 Euro pro Wohnfläche zu rechnen. Viele
Versicherer haben den Wert bereits auf 700 Euro pro Wohnfläche erhöht.
Sollen Fahrräder oder das Risiko Glas eingeschlossen werden?
Ein zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren (so genannte Elementarschäden), wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch, ist auf Grund der zunehmenden Unwetter ebenfalls sinnvoll.
Wird eine Selbstbeteiligung weiterhin gewünscht oder soll erhöht werden?

Zum Angebotsservice Hausratversicherung
(z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

Bei Hausratversicherungen:

Liegen Veränderungen am versicherten Risiko mit Auswirkungen auf die Versicherungssumme vor?
z.B. Umzug (siehe Hinweise unten bei Ereignis), Einrüstung des Gebäudes.
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten): siehe Seite 1, Ziffer 5b bzw. 6 der
Verbraucherinformationen Hausratversicherung
Verbraucherinformationen Glasversicherung
Verbraucherinformationen Elementarversicherung

Sorgfaltspflicht: Hausratversicherung

Wer sicher gehen möchte, dass seine Hausratversicherung im Schadensfall eintritt, muss die nötige Sorgfalt walten lassen:
Kündigt sich ein Unwetter mit Sturm und Regengüssen an, sollten größere Fenster geschlossen und Balkonkästen besonders gesichert werden. Evtl. vorhandene Rückstaueinrichtungen müssen aktiviert sein.
Im Winter sollte bei extremer Kälte die Heizung in zeitweilig oder ständig unbewohnten Räumen angestellt sein. Wenn Thermostatventile vorhanden sind, ist die Frostschutzstellung zu wählen.
Bei längerer Abwesenheit sollten so genannte "wasserführende Anlagen (z.B. Boiler) möglichst entleert werden. Leitungen und Armaturen, die besonders frostgefährdet sind, sollten dann mit Stroh oder Glaswolle umwickelt werden. Bei kurzer und längerer Abwesenheit muss das Gebäude gegen Einbruch geschützt sein. Im Urlaub sollte der Nachbar gelegentlich nach dem Rechten sehen.
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten) finden Sie in den oben genannten Verbraucherinformationen.

Bei Wohngebäudeversicherung:

Bei Wohngebäudeversicherung:

Liegen Veränderungen am versicherten Risiko mit Auswirkungen auf die Versicherungssumme vor?
z.B. Neu-, Um- und Anbauten (z.B. Carport), Modernisierung (z.B. Fenster aus Leichtmetall), Einrüstung des Gebäudes.
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten): siehe Seite 1, Ziffer 5b bzw. 6 der
Verbraucherinformationen Glasversicherung
Verbraucherinformationen Wohngebäudeversicherung
Verbraucherinformationen Elementarversicherung

Versicherungssumme aktuell?

In der Wohngebäudeversicherung sollte regelmäßig die Versicherungssumme überprüft und ein Unterversicherungsschutz vereinbart werden. Dies ist möglich, wenn die Versicherungssumme nach einem standardisierten Verfahren (Wertermittlungsbogen) ermittelt wird. Überprüfen Sie mit dem nachfolgenden Formular, ob die Versicherungssumme stimmt: Angebotsfragebogen mit Wertermittlungsbogen 1914
Empfehlenswert ist ebenso der Einschluss des Tarif Pro Domo Premium GVI, der den vollen Schutz bei grob herbeigeführten Schaden in unbegrenzter Höhe und andere Leistungsverbesserungen (siehe Seite 2 der Verbraucherinformationen Wohngebäudeversicherung) bietet. Im Gruppentarif der Hausratversicherung ist dieser Schutz schon automatisch integriert.
Ein zusätzlicher Schutz gegen Naturgefahren (so genannte Elementarschäden), wie z.B. Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch, ist auf Grund der zunehmenden Unwetter ebenfalls sinnvoll.
Wird eine Selbstbeteiligung weiterhin gewünscht oder soll erhöht werden?

Zum Angebotsservice Wohngebäudeversicherung
(z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

Sorgfaltspflicht: Wohngebäudeversicherung

Wer sicher gehen möchte, dass seine Wohngebäudeversicherung im Schadensfall eintritt, muss die nötige Sorgfalt walten lassen:
Kündigt sich ein Unwetter mit Sturm und Regengüssen an, sollten größere Fenster geschlossen und Balkonkästen besonders gesichert werden. Evtl. vorhandene Rückstaueinrichtungen müssen aktiviert sein.
Im Winter sollte bei extremer Kälte die Heizung in zeitweilig oder ständig unbewohnten Räumen angestellt sein. Wenn Thermostatventile vorhanden sind, ist die Frostschutzstellung zu wählen.
Bei längerer Abwesenheit sollten so genannte "wasserführende Anlagen (z.B. Boiler) möglichst entleert werden. Leitungen und Armaturen, die besonders frostgefährdet sind, sollten dann mit Stroh oder Glaswolle umwickelt werden. Bei kurzer und längerer Abwesenheit muss das Gebäude gegen Einbruch geschützt sein. Im Urlaub sollte der Nachbar gelegentlich nach dem Rechten sehen.
Näheres zu den Pflichten (Obliegenheiten) finden Sie in den oben genannten Verbraucherinformationen.

Bei Ereignis: Umzug, Heirat, Scheidung, Kfz, Immo, Geburt, Adoption, Todesfall

Umzug und Hausversicherung

Während des Wohnungswechsels innerhalb Deutschland besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen (siehe Abschnitt A, 11 der Hausratversicherungsbedingungen). Dieser erlischt spätestens 2 Monate (3 Monate bei Doppelwohnsitz gemäß Besondere Bedingungen Nr. 28) nach Umzugsbeginn in der bisherigen Wohnung. Die Versicherungsbedingungen mit dem genauen Wortlaut finden Sie in den Verbraucherinformation Hausratversicherung.
Achtung! Damit keine Unterversicherung besteht, teilen Sie uns baldmöglichst die neue Adresse und Wohnfläche in Quadratmeter mit.
Zum Änderungs-Meldebogen für GVI-Gruppenversicherungen
Mieter sollten beim Auszug einiges beachten

Heirat, Scheidung, Paare ohne Trauschein

Auto, Motorrad gekauft

Bei Kauf eines Autos oder Motorrads muss der Versicherungsschutz neu beantragt werden.
Zum Angebotsservice Kfz-Versicherung

Haus, Wohnung gekauft

Beim Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung sollten folgende Absicherungen überprüft werden (Neuabschluss, Anpassung bestehender Vertrag):
- Privathaftpflichtversicherung,
- Haus- und Hausvermieter, Öltankeigentümer benötigen einen zusätzlichen Haftpflichtversicherungsschutz.
- Berufsunfähigkeitsversicherung, ggf. ergänzt um eine Absicherung gegen schwere Krankheiten
- Unfallversicherung,
- Wohngebäudeversicherung gegen Feuer-, Sturm-/Hagel- und Leitungswasserschäden (ggf. ergänzt um Elementarschäden),
- Hausratversicherung (ggf. ergänzt um Elementarschäden)
- Risiko-Lebensversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz), bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz) und vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Privat-Rechtsschutz)
- Pflegezusatzversicherung

Zum Angebotsservice (z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

Geburt, Adoption Kinder

Infoblatt "Kinderversicherungen - Was gilt es zu beachten?"
Die wichtigsten Informationen zum Thema „Geburt eines Kindes und Versicherungen“ finden Sie auf der letzten Seite.

Todesfall

Bei neuer Lebenssituation: Azubi, Student, Senioren, ...

Bei neuer Lebenssituation: Azubi, Student, Senioren, ...

Passen Sie die Versicherungsverträge (Art, Leistungen und Höhe) Ihrer Lebenslage laufend an. Ein Berufsanfänger benötigt andere Versicherungen als eine Familie. Eine hilfreiche Übersicht finden Sie hier: "Wer braucht welche Versicherung?" Nachfolgend finden Sie Informationen in speziellen Situationen.

Azubis und Studenten

Heirat, Scheidung, Paare ohne Trauschein

Senioren und Ruhestand

Service:

Zum Angebotsservice (z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)
Zum Änderungs-Meldebogen für GVI-Gruppenversicherungen

Formulare: Anschrift/Email/Bank neu, Wertermittlung, etc

Formulare (Anschriftänderung, Wertermittlung, etc)

Zahlungen: Vertrags- oder Mitgliedsnummer angeben

Es erreichen uns immer wieder Beitragszahlungen, deren Verwendungszweck nicht eindeutig hervorgeht. Es ist für uns schwierig, diese Zahlungen zeitnah und korrekt zuzuordnen. Um unnötige Rückfragen zu ersparen, bitten wir Sie, bei Überweisungen und Daueraufträgen immer Ihre Vertrags- und Mitgliedsnummer anzugeben. Die Vertragsnummer finden Sie auf dem Zertifikat oder der Rechnung.

Beendigung Gruppenversicherung

Beendigung einer GVI-Gruppenversicherung Achtung schlechtere Bedingungen!
Mit Beendigung einer GVI-Gruppenversicherung verzichten Sie auf zahlreiche Vorteile:
günstige Beiträge und umfangreiche, beitragsfreie Leistungen;
im Schadensfall die Sicherheit einer großen Gemeinschaft "im Rücken zu haben.
Letzteres ist speziell bei Großschäden ein wichtiger Vorteil, da hier in der Praxis immer wieder Probleme auftauchen. Da bei den GVI-Gruppenversicherungen viele tausende Verträge/ versicherte Personen verwaltet werden, ist die Stellung gegenüber den Versicherern entsprechend groß.
Sollten Sie künftig eine Versicherung bei einem anderen Anbieter nutzen, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall sich vom Vermittler bzw. von der neuen Versicherungsgesellschaft aus Haftungsgründen schriftlich bestätigen zu lassen, dass der neue Vertrag keine schlechteren Leistungen als ihr bisheriger GVI-Gruppenversicherungsvertrag hat. Aus unseren Erfahrungen wissen wir leider, dass dies oftmals der Fall ist.

Zum Angebotsservice (z.B. für Anforderung neuer Angebote mit neuen Angaben)

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