Schenken, Erben und Vererben
Mit einem Testament können Erblasser die gesetzliche Erbfolge umgehen bis zur Höhe des Pflichtteils. Ohne "Letzten Willen" erben die nächsten Verwandten.
Weiterführende Informationen finden Interessierte in dem Ratgeber "Wichtige Informationen für Hinterbliebene"
und beim Thema "Nachlass: Was geschieht mit dem Bankkonto".
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