Das änderte sich zum 1. Juli 2020

06.07.2020. Der Juli hält in diesem Jahr einige Neuerungen bereit – für Rentner, Eltern, Verkehrsteilnehmer und Verbraucher. Wir informieren Sie über die wichtigsten Fakten.

300 Euro Kinderbonus ab September

Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bekommen für jedes kindergeldberechtigte Kind 300 Euro Kinderbonus. Damit soll die Kaufkraft von Familien gestärkt und so die Konjunktur während der Corona-Pandemie in Schwung gebracht werden. Der Bonus wird nach Auskunft der ARAG Experten in zwei Raten à 150 Euro im September und Oktober ausgezahlt. Mit anderen Sozialleistungen wird der Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag.

Mehrwertsteuer sinkt

Um die durch die Corona-Pandemie arg gebeutelte Wirtschaft steuerlich zu entlasten und anzukurbeln, wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Der neue Mehrwertsteuersatz gilt ab dem 1. Juli und ist befristet bis zum 31. Dezember 2020. Ob der Binnenmarkt damit angekurbelt wird, ist umstritten. Nach Angaben der Experten ist eine Weitergabe der Prozente an die Verbraucher nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Grundrente: Gute Nachrichten für Geringverdiener

Oft sind es die besonders wichtigen und fleißigen Mitglieder unserer Gesellschaft, die am unteren Ende der Einkommensskala stehen. Die Pflegekräfte, Lkw-Fahrer, Reinigungskräfte oder die Erzieherinnen in der Kita gehören zu diesen Leistungsträgern. Um ihnen eine angemessene Altersversorgung zu garantieren, hat die GroKo die Grundrente nun durch den Bundestag gebracht.

Wer bekommt die neue Grundrente?

Nach ersten Einschätzungen kommen rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland in den Genuss der neuen Grundrente-Regelungen. Vor allem Frauen, die hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, sollen laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil von der Grundrente profitieren. Geringverdiener sollen nach 33 Jahren an Grundrentenzeiten einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der ab 35 Jahren die volle Höhe erreicht. Grundrentenzeiten entstehen nicht nur durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, sondern ganz bewusst auch aus Beitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen. Daher werden ca. 70 Prozent der Nutznießer Frauen sein. Außerdem soll die Grundrente so zielgenau wie möglich ausgestaltet werden. Deshalb findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Das hat einen großen Vorteil, so die Experten: Die Grundrente muss nicht extra beantragt werden!

Wie berechnet sich die Grundrente?

Es werden ganz einfach die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die gesetzliche Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli dieses Jahres im Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro Rente pro Monat. Für die Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte; höchstens allerdings auf 0,8 Punkte. Den vollen Aufschlag erhalten diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei höchstens 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Eheleute liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden; alles, was über einem Einkommen von 1.600 bzw. 2.300 Euro liegt, wird zu 100 Prozent angerechnet.

Wann kommt die Grundrente?

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der Grundrente zugestimmt. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hatte allerdings schon früh zu bedenken gegeben, dass die Einführung der neuen Leistung zum Jahresbeginn 2021 wegen des erheblichen Verwaltungsaufwandes schwierig werden könnte. Mit der Corona-Krise – viele Mitarbeiter sind im Homeoffice – wurden die Probleme nicht kleiner. Jetzt schlägt auch die Regierung eine gestaffelte Einführung vor. Demnach würden anspruchsberechtigte Neurentner als erste die Grundrente erhalten. Wer bereits Altersrentner ist, wird allerdings bis Ende 2022 auf eine Auszahlung warten müssen. Die Grundrente wird dann aber rückwirkend gezahlt, so die Experten.

Rentenerhöhung im Juli: Was Sie jetzt wissen sollten

Seit 1. Juli 2020 haben Rentner mehr Geld in der Tasche. Theoretisch. Denn die Altersbezüge steigen erneut an. Im Westen um fast dreieinhalb Prozent, im Osten sogar um gut vier Prozent. Rund 21 Millionen Rentner sollen laut Bundesfinanzministerium davon profitieren. Doch nicht bei allen wird das Geld komplett im Portemonnaie landen, weil viele Senioren nach der Erhöhung erstmals steuerpflichtig werden. Wie viel von der Rente Senioren dem Fiskus abgeben müssen, hängt vom Rentenbeginn, dem Grundfreibetrag und der Krankenversicherung ab. Denn auch Rentner zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Das Plus ab Juli

Der sogenannte Rentenwert – also der Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung – steigt zum 1. Juli 2020 in den alten Bundesländern von bislang 33,05 Euro auf 34,19 Euro und in den neuen Bundesländern von 31,89 Euro auf 33,23 Euro. Damit steigt die Rente im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,20 Prozent. Wer als Ruheständler bislang 1.000 Euro monatliche Rente bekam, erhält nun im Westen 34,50 Euro mehr im Monat, Rentner im Osten bekommen 42,00 Euro mehr.

Überweisung teilweise schon ab Juni

Wann die höhere Rente auf dem Konto landet, hängt davon ab, wann die Rente begonnen hat. Wer vor April 2004 in Rente gegangen ist, bekommt das Rentenplus schon Ende Juni ausgezahlt. Rentner, deren Rentenbeginn im April 2004 oder später lag, erhalten erst Ende Juli mehr Geld.

Renteneintritt zählt

Je früher der Renteneintritt, desto geringer die Steuer. Wer bis 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Bruttorente versteuern. Wer in 2020 seinen Ruhestand beginnt, muss bereits 80 Prozent versteuern und bekommt nur noch 20 Prozent der Bruttorente als steuerfreien Teil ausgezahlt. Ab 2040 müssen alle Neu-Rentner ihr gesamtes Einkommen voll versteuern; abzüglich der dann geltenden Freibeträge.

Kranken- und Pflegeversicherung wird teurer

Mit einer steigenden Rente steigen auch die prozentualen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ruheständler genauso wie im bisherigen Berufsleben versichert sind. Wer also gesetzlich versichert war, bleibt es in der Regel auch als Rentner. Wer Privatpatient war, ist es auch im Alter.

Krankenversicherung der Rentner – Jackpot im Alter

Gesetzlich versicherte Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens mindestens 90 Prozent der Zeit Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren, werden automatisch pflichtversichertes Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ob sie vorher pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert waren, ist dabei unerheblich. Als Erwerbsleben zählt die Zeit zwischen erster Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag. Bei Ruheständlern, die nie berufstätig waren, zählt die Zeit ab der ersten Hochzeit oder dem 18. Lebensjahr. In der KVdR versicherte Senioren tragen die geringste Beitragslast im Alter. Denn sie teilen sich sowohl den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent als auch den Zusatzbeitrag hälftig mit dem Rentenversicherungsträger. Der Zusatzbeitrag, der ebenfalls als Prozentsatz aus dem beitragspflichtigen Einkommen berechnet wird, variiert je nach Krankenkasse zwischen zurzeit 0,3 und 1,5 Prozent. Mieteinnahmen oder beispielsweise private Rentenversicherungen sind in der KVdR beitragsfrei.

Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen tiefer in die Tasche greifen

Wer die genannten Vorversicherungsbedingungen für die KVdR nicht erfüllt, kann sich freiwillig gesetzlich versichern, wenn er auch als Erwerbstätiger bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied war. Die Rentenkasse trägt auf Antrag zwar auch bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern die Hälfte, also 7,3 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes. Aber im Gegensatz zu pflichtversicherten Senioren muss der Zusatzbeitrag allein gestemmt werden. Außerdem berechnet sich der Beitrag aus allen Einnahmen des Versicherten, also auch aus Mieten, Zinseinkünften und privaten Renten. Die Experten weisen allerdings darauf hin, dass auf Einnahmen, die oberhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro im Jahr liegen, keine Beiträge gezahlt werden müssen. Für alle gesetzlich versicherten Rentner gilt darüber hinaus, dass die Pflegeversicherung von aktuell 3,05 Prozent der Bruttorente bzw. 3,3 Prozent für kinderlose Rentner in voller Höhe gezahlt werden muss.

Privatversicherung

Während sich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an das Einkommen anpassen, hängt die Höhe des Beitrages zur privaten Krankenversicherung allein vom Tarif ab, für den man sich entscheidet. Die einzige finanzielle Unterstützung, die privat versicherte Rentner beantragen können, ist ein Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, sofern sie eine gesetzliche Rente beziehen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,85 Prozent der gesetzlichen Bruttorente, beträgt aber höchstens die Hälfte des Krankenversicherungs-Beitrages. Nach Auskunft der Experten ist der Zuschuss steuerfrei, muss allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Anders als gesetzlich krankenversicherte Rentner, deren Beitrag zur Pflegeversicherung automatisch vom Rentenversicherungsträger einbehalten und abgeführt wird, müssen privat krankenversicherte Ruheständler einen gesonderten Versicherungsvertrag für die Pflegeversicherung abschließen und – wie die Beiträge zur Krankenkasse – eigenständig überweisen.

Kfz-Versicherungskarte: Aus grün wird weiß

In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien ist sie nicht mehr zwingend nötig: die so genannte Grüne Versicherungskarte. Es genügt das gültige Kfz-Kennzeichen. Aber in einigen Ländern wie beispielsweise der Türkei, Russland, Belarus oder Bosnien-Herzegowina dient sie weiterhin als Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Grüne Versicherungskarte. Nach mehr als einem halben Jahrhundert steht nun ein Farbwechsel von grün auf weiß an. Hintergrund: So können Versicherte sich die Bescheinigung auf Wunsch selbst ausdrucken.

Das Dokument kommt von der Versicherung per Mail als PDF. Die Experten weisen darauf hin, dass es aber nicht genügt, bei einer Kontrolle das PDF auf dem Smartphone vorzuzeigen. Es wird ein Ausdruck auf Papier benötigt. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich den Nachweis per Post zusenden zu lassen oder beim Versicherer abzuholen. Bis Ende des Jahres wird es beide Farben parallel geben, ab 2021 nur noch weiß. Die Grünen Karten dürfen allerdings bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Abbiegeassistent schützt Radfahrer

Abbiegende Lkw und Busse gefährden häufig Radfahrer und Fußgänger, weil sie diese schlicht übersehen. Dadurch kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu schrecklichen Unfällen mit teilweise tödlichen Folgen. Sogenannte Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten sollen Fahrer mittels akustischer oder optischer Signale warnen, wenn das Fahrzeug im Kreuzungsbereich abbiegende Radler gefährden würde. Seit dem 1. Juli 2020 werden diese Assistenten nun für neue Lang-Lkw ab 18,75 bis 25,25 Meter Länge auf deutschen Straßen Pflicht. Alte Fahrzeuge müssen bis Juli 2022 nachgerüstet werden.

Meldepflicht für mit Corona infizierte Haustiere

Zwar sind sie seltener bis gar nicht von Corona betroffen, doch auch Haustiere können sich theoretisch mit dem Coronavirus anstecken. Dass sich Menschen bei ihren Haustieren mit dem Virus anstecken, ist bislang nicht bekannt. Um aber die Covid-19-Infektion auch bei Haus- und Zootieren besser untersuchen zu können, will das Bundeslandwirtschaftsministerium bald eine Meldepflicht für diese Tiere einführen. Eine Infektion muss dann der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Verpflichtend soll der Corona-Test für die rund 30 Millionen Katzen-, Hunde- und Kleintiere aber nicht sein.

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