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Börsengewinne: Steuern sparen

boersensaal

Foto: Börse Stuttgart

02.09.2016. Wer Geld mit Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren verdient, muss auf die Gewinne Steuern zahlen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken und Steuern zu sparen. Ein Überblick.

Wertpapiere und Steuern

Wie die Zinsgewinne vom Tagesgeld- oder Sparkonto müssen auch Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und jährlich gezahlte Dividenden versteuert werden. Seit Anfang 2009 gelten hierfür einheitliche Regeln: Auf Kapitalerträge muss die sogenannte Abgeltungssteuer von 25 Prozent gezahlt werden. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie eventuell die Kirchensteuer von acht Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und neun Prozent in den anderen Bundesländern.

Steuern sparen mit Wertpapieren

Vor dieser Regelung mussten Börsengewinne nur dann versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zwölf Monate lagen. "Für Wertpapiere, die bis Ende 2008 gekauft wurden, gilt ein sogenannter Bestandsschutz. Gewinne aus ihrem Verkauf sind heute steuerfrei", erklärt Helma Eckhardt von der Postbank. Die Kapitalertragssteuer wird von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Anlage KAP ("Einkünfte aus Kapitalvermögen") in der Steuererklärung auszufüllen: "Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, gilt auch nur dieser niedrigere Satz für Kapitaleinkünfte", sagt Helma Eckhardt. Die Abgeltungssteuer kommt aber nur dann zum Zug, wenn die Summe der Kapitalerträge eines Jahres den Sparerpauschbetrag von 801 Euro übersteigt. Für Ehepartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.602 Euro. Damit die Bank nicht unnötig Steuer einbehält, muss der Kunde ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Wertpapierbesitzer in der Filiale ihrer Bank oder auf deren Website. Der Sparerpauschbetrag kann auf beliebig viele Banken aufgeteilt werden. In Summe dürfen die Freistellungsaufträge jedoch den Freibetrag nicht überschreiten.

Besteuerung von ausländischen Aktien

Endet ein Wertpapiergeschäft mit einem Verlust, schmälert dies die Summe der Kapitalerträge, die versteuert werden müssen. Der Verlust wird von den Gewinnen des Jahres abgezogen. Verluste aus Aktiengeschäften verrechnet man allerdings ausschließlich mit aus dem Verkauf von Aktien erzielten Gewinnen. Führt hingegen der Verkauf von Fondsanteilen oder Zertifikaten zu einem Minus, wird es mit allen Kapitalerträgen des Jahres verrechnet. Dies übernimmt automatisch die Bank, bei der man das Depot unterhält. Sollen Verluste und Erträge bei verschiedenen Kreditinstituten verrechnet werden, müssen diese in der Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Für Besitzer von ausländischen Aktien oder Fonds gilt: "Wurden Kapitalerträge im EU-Ausland bereits besteuert, können Anleger die gezahlten Abgaben in ihrer Steuererklärung als Vorauszahlung geltend machen. Seit 2009 wird allerdings nur bis zu dem Wert erstattet, der in Deutschland zu zahlen wäre", erläutert Helma Eckhardt.

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