Finanzcheck zum Jahreswechsel (Teil 1)
30.11.2018. Das Jahr geht zu Ende und die Feiertage stehen bevor. Auch wenn in der Adventszeit meist wenig Zeit bleibt, ist es gerade jetzt lohnenswert, sich um die eigenen Finanzen zu kümmern. Wer noch 2018 handelt, kann sich Vorteile sichern und Geld sparen. Dies teilte jetzt der Bankenverband mit. Und das ist noch zu tun:
Freistellungsaufträge überprüfen
Vor allem wenn Sie mehrere Bankverbindungen haben, sollten Sie vor Jahresende prüfen, ob Sie die Freistellungsaufträge sinnvoll verteilt haben. Je nach Ertragslage auf Konten und Depots kann es Sinn ergeben, die Freistellung anzupassen. Wichtig zu wissen für Fondsanleger: Seit 2018 gilt für Investmentfonds ein neues Steuerrecht. Die von einem Fonds nicht ausgeschütteten Erträge werden künftig pauschal berechnet (sog. „Vorabpauschale“). Den darauf anfallenden Steuerbetrag muss die Bank von dem Kontoguthaben des Anlegers einziehen und abführen. Dazu ist die Bank auch dann berechtigt, wenn dadurch das Konto überzogen wird. Sollte das passieren, können Sie widersprechen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, dass die Steuerschuld beim Finanzamt beglichen wird. Mit einem Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe können Sie den Abzug gegebenenfalls vermeiden.
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