Wie lange sollte man Kontoauszüge aufbewahren?

Foto: www.polizei-beratung.de

26.02.2020. Wer kennt das nicht? Alte Rechnungen, Belege und Verträge füllen unzählige Aktenordner. Auch Kontoauszüge werden häufig über Jahre aufgehoben. Doch wie lange sollten oder müssen sie wirklich aufbewahrt werden? Ab wann können sie getrost geschreddert oder im digitalen Papierkorb entsorgt werden? Der Bankenverband gibt hierzu Tipps.

Für die Aufbewahrung von Kontoauszügen gibt es keine einheitliche gesetzliche Vorschrift. Hier spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle: 

Privatpersonen

Privatpersonen sind in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet, Kontoauszüge überhaupt aufzubewahren. Dennoch ist es ratsam, dies einige Jahre lang zu tun.  Ein guter Anhaltspunkt für die Dauer ist die Verjährungsfrist von drei Jahren, die für die meisten Alltagsgeschäfte gilt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Auszüge in ausgedruckter Form oder digital ablegen. Hauptsache, Sie können im Zweifelsfall beweisen, dass ein bestimmter Betrag abgebucht wurde und die Forderung somit erledigt ist.

„Besserverdiener“

Eine gesetzliche Ausnahme bilden Privatpersonen mit Einkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr. Sie müssen eine besondere Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge von sechs Jahren einhalten. Dies hat steuerliche Hintergründe.

Unternehmer

Für Unternehmer gelten noch strengere Regeln. Sie sind zur Buchhaltung verpflichtet und müssen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Unterlagen von zehn Jahren beachten.

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