Die private Haftpflichtversicherung - unverzichtbarer Versicherungsschutz
05.06.2019. Geld und Verbraucher informiert über ihre aktuelle Initiative „Existenzschutz – diese Versicherungen dürfen nicht fehlen“. Die Private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt zu den wichtigsten Versicherungen der privaten Haushalte. Es ist ein „unverzichtbarer Versicherungsschutz“, den ausnahmslos alle haben sollten. Denn die gesetzliche Schadenersatzpflicht sieht grundsätzlich eine unbegrenzte Haftung vor.
Auch passive Rechtsschutzfunktion
Da wundert man sich, dass noch rund 15 Prozent der Haushalte nicht haftpflichtversichert sind. Können doch bereits kleine Unachtsamkeit das ganze Leben verändern, dass die wirtschaftliche Existenz gefährdet ist. Wohl dem, dessen PHV solche Schäden übernimmt. Zudem überprüft der Versicherer vorab die gestellten Schadenersatzansprüche. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt hat und stellen somit einen passiven Rechtsschutzfunktion dar.
Nicht übliche eingeschlossene Leistungen
Gerade bei der Haftpflichtversicherung besteht allerdings der Irrglaube, dass alles und jenes versichert ist. Bestimmte Leistungen sind nicht standardmäßig mitversichert, können aber zusätzlich eingeschlossen werden. Das sind bespielhaft
Schäden an geliehenen Sachen
Gefälligkeitsschäden
Schäden durch deliktunfähige Kinder
Mietsachschäden
Forderungsausfalldeckung
Beratungsservice:
In der Privaten Haftpflichtversicherung kommen ständig Veränderungen hinzu .Oft sind Leistungserweiterungen die Reaktion auf neue Risiken oder Gesetzesänderungen. Aber auch der Wettbewerb der Anbieter untereinander bringen Verbesserungen im Versicherungsschutz. Sprechen Sie uns mit dem Stichwort „Haftpflichtrisiken“ an, um mit Ihnen Ihren Versicherungsschutz oder Bedarf zur überprüfen.
Unsere Kontaktdaten:
Telefonnummer 07131-91332-0,
Email: info@geldundverbraucher.de
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