Karneval und Versicherungsschutz
26.01.2012. Der Endspurt für die fünfte Jahreszeit hat begonnen, überall in den Hochburgen feiern die Narren und Jecken ihren Karneval, Fasching oder Fastnacht. Der Countdown beginnt am 16. Februar 2012 mit der Weiberfastnacht. Überall im Land finden Umzüge, Prunksitzungen und Partys statt. Doch wie steht es um den Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz im Karneval
Aber die närrische Zeit, ob Karneval oder Fasching, birgt auch spezielle Gefahren, weiß Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Versicherungsschutz für Zuschauer
Sollte es beispielsweise während eines Umzuges beim Karneval zu Schädigungen durch Dritte kommen, sind die Zuschauer durch eine private Haftpflicht des Verursachers vor finanziellen Folgen geschützt, bzw. die Veranstalter haben im Vorfeld eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Versicherungsschutz mit Alkohol
Eine weitaus größere Gefährdung stellen Alkohol- und Drogenkonsum beim Karneval dar. Wer alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheines, sondern schwere Verletzungen mit drastischen Folgen und unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes. Durch eine Alkoholfahrt kann sogar die gesamte Existenz gefährdet werden, führt Jürgen Buck weiter aus.
Versicherungsschutz der GVI
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