Nach der Heirat unbedingt Versicherungen überprüfen
12.05.2020. Im Mai gibt es traditionell besonders viele Heirats-Termine. Wegen der Corona-Pandemie dürften es dieses Jahr wohl weniger sein bzw. in spätere Monate verschoben werden. Was jedoch weiterhin gilt: Nach einer Heirat muss vieles bedacht werden, speziell wenn es um den Versicherungsschutz geht. So sollten neue Risiken abgesichert, die Zusammenlegung von Versicherungen und die Kündigung von Verträgen überprüft werden, rät die GVI und gibt weitere Tipps.
Verträge nach der Heirat überprüfen
Wenn zwei sich trauen, ist so manches doppelt und dreifach vorhanden. Nicht nur Geschirr und Möbel, sondern auch Versicherungen. Grundsätzlich sollten nach einer Heirat alle vorhandenen Verträge überprüft werden. Veränderungen bei der Bankverbindung, Wohnanschrift und vor allem Namenswechsel müssen den Versicherungen mitgeteilt werden.
Die wichtigsten Versicherungen
„Oberste Priorität bei den Versicherungen hat nach einer Heirat der Hauptverdiener. Er sollte eine ausreichende Risiko-Lebensversicherung abschließen, um Partner und vorhandene Kinder im Falle seines Todes abzusichern. Eine gute Familienabsicherung bietet auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die das Grundeinkommen der Familie sichert, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Bestehen bereits Lebensversicherungen, sollten sich die Ehepartner gegenseitig als Begünstigte eintragen. Egal, ob Hauptverdiener oder nicht, der Partner darf dabei jedoch nicht vergessen werden“, mahnt Siegfried Karle, GVI-Präsident. Z.B. ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch für den Ehepartner Pflicht.
Tipps und Infos zu Heirat und Versicherungen
Mehr Tipps gibt die GVI im Rahmen ihrer Aktionstage im Informationsblatt „Heirat – Was wird aus den Versicherungen“ und einem Versicherungscheck, die unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, zur Verfügung stehen. Zudem stehen die Experten der GVI bis zum 20. Mai zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info@geldundverbraucher.de gestellt werden.
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