Die wichtigsten Antworten zum Pflegegrad – Teil 2

Foto: Barmer GEK

24.05.2023. Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. „Der Antrag erfolgt formlos per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief. Damit alle wichtigen Informationen enthalten sind, stellt zum Beispiel die Verbraucherzentrale auf ihrer Website einen Musterbrief zur Verfügung.

Antrag möglichst früh stellen

Bei einigen Kassen kann der Erstantrag auch direkt online ausgefüllt werden“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Pflegebedürftige erhalten dann ein Formular, in dem sie Fragen zur Organisation der Pflege beispielsweise zum Pflegeort – etwa zu Hause oder im Pflegeheim – beantworten müssen. Mählmann rät, den Antrag schnellstmöglich zu stellen, um bereits früh Leistungen zu erhalten. Denn bei Feststellung eines Pflegegrades werden Leistungen ab dem Monat der Antragstellung auch rückwirkend gewährt.

Pflegekasse schickt Gutachter

Nach Eingang des Antrags schickt die Pflegekasse einen Gutachter, der den Pflegegrad ermittelt. „Wer Hilfe beim Ausfüllen des teils komplizierten Antragsformulars benötigt, findet Unterstützung bei den Pflegestützpunkten oder direkt bei einem ambulanten Pflegedienst“, so der Pflegeexperte. Übrigens: Pflegebedürftige müssen innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben, um Leistungen beziehen zu können.

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