Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Das sollten Sie wissen

05.08.2024. Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf einen Zuschuss von 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind.

Die Pflegekassen haben Verträge mit Anbietern. Aber auch die Erstattung für Käufe in Drogerien sind möglich.
Mehr Informationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Baden Württemberg unter folgenden Link:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-diese-regeln-sollten-sie-kennen-95810

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