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Rentenkonto fürs Alter und Erwerbsminderung

Um beim Erreichen der Altersrente oder Erwerbsminderungsrente sofort die korrekte Rente zu erhalten, kann das Vorgehen nach dem folgenden 4-Punkte-Plan helfen. Der Vorschlag stammt aus dem Magazin der deutschen Rentenversicherung "zukunft jetzt" (Ausgabe 1/2013).

1. Rentenkonto klären

Sehr wichtig ist die Rentenkonto-Klärung eines jeden Rentenversicherten. In der Regel erhalten die Versicherten mit etwa 43 Jahren eine Aufforderung mit Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung. Im Versicherungsverlauf sind Versicherungszeiten enthalten, die die Rentenversicherung automatisch mitgeteilt bekommt, z.B. Pflichtbeitragszeiten für eine Beschäftigung oder selbstständige Arbeit, Wehr- oder Zivildienstzeiten oder den Bundesfreiwilligendienst. Doch Zeiten für eine Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung könnten fehlen. Spätestens jetzt ist es an der Zeit, diese Zeiten der Schulen nachzureichen.

2. Jahresmeldung des Arbeitgebers laufend prüfen

In den Folgejahren nach der Kontoklärung sollte die Jahresmeldung des Arbeitgebers, die immer am Jahresanfang ausgehändigt wird, gewissenhaft prüfen und aufbewahren. Wer dabei noch Versicherungslücken entdeckt, sollte mit der Rentenversicherung umgehend Kontakt aufnehmen.

3. Renteninformationen laufen prüfen

Wichtig für die spätere Rentenberechnung ist auch die jährliche Renteninformation der Rentenversicherung. Sie zeigt auf, wie hoch die spätere Rente voraussichtlich sein wird. Auch enthält sie die Summe der bisher gesammelten Entgeltpunkte.

4. Rentenauskunft laufend prüfen

Wer das 55. Lebensjahr erreicht hat, erhält von der Rentenversicherung keine Renteninformation mehr, sondern alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie informiert ebenfalls über die erworbenen Rentenansprüche. Doch die Voraussetzung dafür ist, dass das Rentenkonto schon bereits geklärt ist.

Rentenantrag stellen

In der Regel genügt es drei Monate vor gewünschten Rentenbeginn der Altersrente, seinen Rentenantrag zu stellen. Bei Erwerbsminderung sollte es schnellstmöglich sein.

Rentenbescheid prüfen (Checkliste)

Wer mit dem nach dem Rentenantrag folgenden Rentenbescheid nicht einverstanden ist, sollte innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Hier noch eine kleine Checkliste:

(1) Nehmen Sie den Bescheid, den Sie von der Rentenversicherung nach der Klärung Ihres Rentenkontos erhalten haben.

(2) Prüfen sie anhand dieses Bescheids und mit den Jahresmeldungen des Arbeitgebers den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

(3) Wenn Sie Lücken feststellen oder Fragen haben, setzen Sie sich umgehend mit einer Auskunfts- oder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Auskunft erhalten Sie aber auch unter Telefon 0800 1000 4800.

Info Rentenantrag

Weitergehende Informationen zum Einstieg in die Rente finden Sie in der Broschüre "Ihr Rentenantrag - so geht's".
Sie ist auch kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung erhältlich.

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