Osteuropäische Pflegekräfte: Was ist zu beachten? – Teil 3

Foto: Barmer GEK

27.02.2023. Möchten Interessenten eine polnische Pflegekraft als Arbeitgeber anstellen, erfolgt die Vermittlung über die Agentur für Arbeit. „Arbeitgeber müssen die Pflegekraft sowohl dort als auch bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) anmelden“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung.

Arbeitsvertrag mit Pflegekraft schließen

„Darüber hinaus sind sie verpflichtet, einen Arbeitsvertrag mit der Pflegekraft zu schließen, in deren Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung einzuzahlen und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.“ Aufgrund dieses hohen Aufwands und Kosten von rund 5.000 Euro pro Monat entscheiden sich viele stattdessen für das Entsendemodell. „Die Interessenten treten dabei lediglich als Auftraggeber auf, während sich eine deutsche Vermittlungsagentur um alle Formalitäten kümmert“, informiert der Pflegeexperte. Pflegebedürftige schließen sowohl mit der Agentur als auch mit dem osteuropäischen Unternehmen, bei dem die Pflegekraft angestellt ist, einen Vertrag. Seriöse Agenturen finden sich beispielsweise über den Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP).

Vertrag mit selbstständiger Pflegekraft

Wer das Entsendemodell wählt, zahlt einen monatlichen Betrag, der unter Einhaltung des Mindestlohns von aktuell 13,70 Euro für ungelernte Pflegehilfskräfte bei rund 2.300 Euro liegt. Wichtig für die Kalkulation: 2023 ist eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 14,15 Euro geplant. Eine weitere Option ist ein Vertrag mit einer selbstständigen Pflegekraft. Die Kosten belaufen sich ebenfalls auf 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat. Allerdings birgt diese Option die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit „Unabhängig vom Modell ist es außerdem ratsam, im Vorfeld darauf zu achten, dass die pflegebedürftige Person und die Pflegekraft sich sympathisch sind und die Sprachbarriere sich im Rahmen hält, sodass eine Kommunikation möglich ist“, so Mählmann.

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