Wie werden Wertpapiere und Sparguthaben im Erbfall behandelt?
18.08.2016. Im heutigen Alltagsleben ist es nahezu ausgeschlossen, dass jemand verstirbt, ohne zumindest ein Konto zu hinterlassen. Somit müssen die Hinterbliebenen stets Kontakt zur Bank des Verstorbenen aufnehmen, meist sogar zu mehreren Instituten, wenn es um die Erbschaft geht. Dann stellt sich oft heraus, dass es gar nicht so einfach ist, sofort und problemlos über ein Guthaben oder die im Depot befindlichen Wertpapiere frei zu verfügen.
Doch der Todesfall führt nicht automatisch dazu, dass alle Kontenbewegungen ruhen müssen:
Vom Verstorbenen unterschriebene Überweisungen werden noch ausgeführt.
Eingerichtete Daueraufträge bleiben so lange bestehen, bis der Erbe sie beendet.
Lastschriftaufträge werden unverändert ausgeführt. Verbindlichkeiten, die aus dem Erbfall selber resultieren, können mittels Haftungserklärung beglichen werden.
Beträge in geringer Höhe, die von den Erben in jedem Fall aufzuwenden sind, geben Banken meist problemlos frei. Das sind neben dem Unterhalt für Familienangehörige auch die Bezahlung der Erbschaftsteuer.
Beim Sparbuch zahlt die Bank auch bei Kenntnis des Todes Beträge im Rahmen der Kündigungsfristen an den Vorlegenden aus.
Die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer ergibt sich bei Wertpapieren aus dem aktuellen Börsenkurs und bei Sparguthaben aus Kontostand nebst aufgelaufenen Zinsen. Für die Wertermittlung ist gemäß § 11 ErbStG der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend. Dies ist nach § 9 ErbStG der Todeszeitpunkt, sofern keine Besonderheiten – wie etwa ein aufschiebender Erwerb – vorliegen.
Sofern ein Pflichtteil geltend gemacht wird, entsteht die Steuer erst in diesem Zeitpunkt. Das ist aber in Bezug auf das Kapitalvermögen unerheblich, da lediglich die Forderung an den Nachlass mit dem Nennwert berücksichtigt wird.
Was bei der Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung noch berücksichtigt werden muss, wird im Leitfaden "Die Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung" von Dr. Helmut Schuhmann erläutert.
In diesem Leitfaden geht es um zwei Ziele: Zum einen möchte er auch dem juristisch Unerfahrenen einen verständlichen Überblick über das gesamte Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht verschaffen. Zum anderen leistet er praktische Hilfestellung beim Ausfüllen der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung. Die maßgeblichen amtlichen Vordrucke werden dabei Zeile für Zeile erläutert.
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