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Private Basisrente


Was ist eine Rürup-Rente oder Basisrente?

Was ist eine Rürup-Rente oder Basisrente?

Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und wird deshalb auch als Rürup-Rente bezeichnet. Es handelt sich dabei in der Regel um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich gibt es mittlerweile Angebote über Fondsgesellschaften in Form von Fondssparplänen. Die Versicherungsprodukte (klassisch oder fondsgebunden) sind derzeit noch dominierend. Daher wird auf diese hier näher eingegangen.

Basisrente bietet steuerliche Anreize

Basisrente bietet steuerliche Anreize

Die Basisrente wird vom Finanzamt im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenversicherungen in der Ansparphase privilegiert, was vor allem für Selbstständige und Angestellte mit hohem Einkommen interessant ist. Denn sie können ihre Beitragszahlungen in hohem Maße als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Zusammen mit der gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge sind das insgesamt bis zu 20.000 Euro jährlich, bei Ehepaaren - unabhängig vom Beitragszahler - sogar das Doppelte.

Im Jahr 2012 wirken sich hiervon allerdings erst einmal nur 74 Prozent aus, so dass 14.800 Euro und bei Eheleuten 29.600 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Im Laufe der kommenden Jahre steigt der Satz um jeweils weitere zwei Prozent, so dass sich beim Finanzamt ab 2025 sämtliche Beiträge bis zur Höchstgrenze von 20.000 Euro pro Person auswirken.

Achtung! Die Höchtsbeträge müssen allerdings noch gekürzt werden:
bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern um die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung,
bei Selbstständigen um eventuelle Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (z.B. freiwillige Beiträge) und besrufständischen Versorgungswerke.

Voraussetzungen und Zwänge der Rürup-Rente

Voraussetzungen und Zwänge der Rürup-Rente

In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Rürup-Rente oder Basisrente muss verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:

  • der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden,

  • die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen und

  • die Ansprüche aus einer Rürup-Rente oder Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.

Nachgelagerte Besteuerung der Basisrente

Nachgelagerte Besteuerung der Basisrente

Die monatlichen Zahlungen aus der Basisversicherung muss wie die gesetzliche Rente versteuert werden, bei einem Rentenbeginn frühestens ab dem Jahr 2040 mit 100 Prozent. Wer sich über eine Einmalzahlung eine Sofortrente sichert, muss diese im Jahr 2012 und auf Dauer nur mit 64 Prozent versteuern. Dieser Satz steigt jährlich bis im Jahr 2020 um 2 Prozent, danach bis im Jahr 2040 um 1 Prozent.

Hinterbliebenenversorgung und Basisrente

Hinterbliebenenversorgung und Basisrente

Die Basisrente ist nicht vererbbar. Allerdings kann im Versicherungsvertrag eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Möglich ist dies allerdings nur für den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder. Die zusätzliche Absicherung kostet Geld und vermindert den garantierten Rentenanspruch. Im Todesfall des Versicherten vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen eine vereinbarte Rente. In wie weit solche Hinterbliebenenleistungen auch nach Rentenbeginn gezahlt werden, ist unterschiedlich geregelt. Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen für die Kinder nur solange gezahlt werden, wie der Verstorbene für die Kinder Kindergeld bekommen könnte, in der Regel also bis zum Ende der Berufsausbildung der Kinder.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente

Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrente

Auch kann die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (Zusatzversicherung) kombiniert werden, was ebenfalls extra kostet. Immerhin werden die Zusatzbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen (der Anteil des Beitrages darf nicht größer als 49 Prozent des Gesamtbeitrages sein) steuerlich ebenfalls begünstigt. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente kombiniert muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall wie die Rente aus der Basisversicherung versteuert werden. Bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur der so genannte Ertragsanteil zu versteuern.

Wo bekomme ich gute Angebote?

Wo bekomme ich gute Angebote?

Bei einer Basis-Rente sind die Kosten des Produktanbieters mit entscheidend, wie sich der Vertrag rentiert. Holen Sie sich deshalb mehrere Angebote ein.

Tipps zur Angebotswahl:

Als GVI-Mitglied können Sie einen speziellen Angebots-Service nutzen und sich eine Drittmeinung zu einem vorliegenden Angebot einholen bzw. Alternativen mit Sonderkonditionen zu ermäßigten Kosten aufzeigen lassen.
Wenn Sie noch kein GVI-Mitglied sind, beantragen Sie zunächst hier die Mitgliedschaft. Nach Bestätigung der Aufnahme können Sie den Service nutzen.

Wer kein sicheres Einkommen hat, sollte einen Vertrag mit niedrigen Beiträgen abschließen. Durch Zuzahlungen kann dann nach Vertragsabschluss die Rente erhöht werden.

Je nach Risikoneigung stehen klassische oder fondsgebundene Versicherungsprodukte zur Wahl. Wer ein sicherheitsorientierter Anleger ist und eine planbare Rente wünscht, sollte die klassische Basisrente mit garantierter Verzinsung wählen. Für chancenorientierte Anleger oder Anleger mit bereits bestehenden gesicherten Rentenansprüchen bieten sich Produkte auf Fondsbasis an. Wer einen Mittelweg gehen möchte, splittet einfach seine Anlagebeträge und schließt unterschiedliche Verträge ab.

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