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Altersvorsorge: Staatliche Fördergrenzen erhöht

02.02.2026. Wer fürs Alter vorsorgen will, kann sich seit Jahresbeginn über erhöhte staatliche Fördergrenzen freuen. Verbesserungen gab es bei der Rürup-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge.

Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge - Sonderausgaben steuerlich geltend machen

Beiträge zur ersten Schicht der Altersvorsorge können jetzt bis zu 30.826 Euro pro Jahr (Vorjahr: 29.344 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. „Darunter fallen zum Beispiel neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch Sparbeiträge für eine private Rürup-Rente, die als Besonderheit auch fondsgebunden möglich ist“, erklärt die uniVersa Versicherung. Für zusammen veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Förderwert.

Steuer- und sozialabgabenfrei bei betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge können in diesem Jahr bis zu 4.056 Euro vom Bruttoeinkommen steuer- und sozialabgabenfrei fürs Alter gespart werden (Vorjahr: 3.864 Euro). Der Arbeitgeber bezuschusst dies in der Regel noch mit mindestens 15 Prozent. „Steuerfrei können zusätzlich noch einmal 4.056 Euro vom Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden“, so die uniVersa. Damit werden insgesamt 8.112 Euro steuerlich gefördert. Das sind 384 Euro mehr als im Vorjahr.

Höherer Freibetrag für versicherungspflichtige Rentner

Erhöht hat sich auch der Freibetrag, bis zu dem versicherungspflichtige Rentner keine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Betriebsrente bezahlen müssen. Er stieg auf 197,75 Euro pro Monat (Vorjahr: 187,25). Damit bleiben Kapitalabfindungen bis zu 23.730 Euro (Vorjahr: 22.470 Euro) von Krankenversicherungsbeiträgen verschont.

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