Riester-Rente
Die Riester-Rente: ein Buch mit sieben Siegeln?
Die Riester-Rente ist nach den Erkenntnissen von Marktforschern für Viele noch immer ein "Buch mit sieben Siegeln . Dabei soll es eigentlich ganz einfach sein: private Beiträge der Anleger für sogenannte Altersvorsorgeverträge werden staatlich gefördert. Die Förderung erfolgt über eine staatliche Zulage und in vielen Fällen über eine zusätzliche Steuererleichterung.
Voraussetzungen und Zwänge der Riester-Rente
Um eine Förderung zu bekommen, muss der Vertrag durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sein. Dadurch wird bestätigt, dass die jeweiligen Bedingungen des Vertrages für die staatliche Förderung erfüllt sind. Angebote zur Riester-Rente gibt es von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Vertragsdetails der Riester-Rente
Jeder Riester-Vertrag muss:
garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge einschließlich der staatlichen Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
die Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlen.
die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert (nachgelagerte Besteuerung).
Wer kann die Riester-Rente abschließen?
Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Arbeitnehmer (auch gerinfügig Beschäftigte) und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
Wehr- und Zivildienstleistende,
Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II (Harz IV),
Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen,
Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
Dauerzulagenantrag stellen
Ohne Antrag keine Förderung
Die staatliche Zulage für die Riester-Rente muss beantragt werden. Der Anleger stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er sollte sein Vertragspartner bereits bei Abschluss des Riester-Vertrages damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen (Dauerzulagenantrag). Dabei müssen Riester-Regeln beachtet werden, die sehr schnell zur Falle werden.
Wo bekomme ich gute Angebote?
Bei einer Riester-Rente sind die Kosten des Produktanbieters mit entscheidend, wie sich der Vertrag rentiert. Holen Sie sich deshalb mehrere Angebote ein.
Tipps zur Angebotswahl:
Als GVI-Mitglied können Sie einen speziellen Angebots-Service Riester-Rente nutzen und sich eine Drittmeinung zu einem vorliegenden Angebot einholen bzw. Alternativen mit Sonderkonditionen zu ermäßigten Kosten aufzeigen lassen.
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FAQ zum Thema Riester-Rente
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Riester-Rente und betrieblichen Altersvorsorge finden Sie der Broschüre "Privatvorsorge von A bis Z" der Deutschen Rentenversicherung.
Auszug der Fragen:
Gibt es einen Mindestbeitrag?
Wie hoch sind die staatlichen Zulagen?
Muss ich die Einkünfte aus der Riester-Rente später versteuern?
Wird das Altersvorsorgeeinkommen auf Sozialleistungen angerechnet?
Zu Wichtige Gesetze zur Riester-Rente (Deutsche Rentenversichrung)
Zu Alles zu Riester und zur Riester-Förderung (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA)
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