Auch Minijobber können riestern


23.03.2011. Minijobber sollten ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken. Auf diese Weise erhalten auch sie die staatlichen Riesterzulagen und können ihre Altersvorsorge so deutlich verbessern.

Das rät die Aktion "Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften. Mit nur geringen Beiträgen erhalten sie die volle Riesterförderung.

Beim Riestern werden die eingezahlten Beiträge und die Zulagen zum Renteneintritt von den Anbietern garantiert. Auch Minijobber sollten also mit Blick auf die spätere Rente die zusätzlichen Renditechancen von Riester-Fondssparplänen nutzen. Dafür müssen sie jedoch aktiv werden. Denn grundsätzlich zahlen Minijobber aufgrund ihres geringen Einkommens keine Beiträge zur Rentenversicherung und haben daher weder vollwertige Rentenansprüche noch Anspruch auf Riesterförderung.

Voraussetzung für das Riestern ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Vollwertige Ansprüche können sich Minijobber allerdings sichern, indem sie schriftlich auf ihre Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten und den Pauschalbeitrag ihres Arbeitgebers selbst auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 19,9 Prozent aufstocken.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Unternehmen bei Minijobbern einen Pauschalbeitrag von 15 Prozent des Lohnes in die Rentenversicherung einzahlen. Privathaushalte zahlen nur 5 Prozent ein - ein Anreiz, um Minijobs attraktiver zu machen. Zur Aufstockung auf 19,9 Prozent zahlen bei Unternehmen angestellte Minijobber also die Differenz von 4,9 Prozent, in Privathaushalten Beschäftigte 14,9 Prozent ihres Monatseinkommens in die Rentenversicherung ein.

Bei einem Maximalverdienst von 400 Euro wären das 19,60 Euro beziehungsweise 59,60 Euro. Damit schmilzt zwar das Gehalt, dafür erhalten Minijobber aber die Riesterförderung für ihren Riester-Vertrag: 154 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind bzw. 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist. Zudem steigt der Rentenanspruch: Beitrags- und Wartezeiten werden voll angerechnet. Ausführliche Informationen zum richtigen Sparmix und Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet die Informationskampagne Investmentfonds. Nur fuer alle.

Weitere Meldungen:

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Angebots-Service:

Wenn Sie ein interessantes Angebot suchen, nutzen Sie einfach den GuV-Angebotsservice.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Altersvorsorge überprüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.