Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung könnte weiter sinken
24.01.2020. Für die klassische Kapitallebensversicherung wird eine feste Verzinsung vereinbart. Wer in den 90er-Jahren abschloss, konnte sich über satte vier Prozent freuen. Davon können heutige Anleger nur noch träumen: Im Zuge der Niedrigzinsphase wurde der Höchstrechnungszins (Garantiezins) sukzessive auf magere 0,9 Prozent heruntergeschraubt, wo er seit 2017 verharrt.
Absenkung Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent vorgeschlagen
Das dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein: Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), der Verband der Versicherungsmathematiker, hat sich für eine weitere Absenkung auf 0,5 Prozent ab 2021 ausgesprochen. Damit dürfte die klassische Police weiter an Boden verlieren, während die fondsgebundenen, also renditestärkeren Varianten schon seit einigen Jahren kontinuierlich zulegen. Sie verbinden die Chancen des Kapitalmarktes mit Steuervorteilen und auf Wunsch auch mit Beitragsgarantien, so dass nominelle Verluste ausgeschlossen sind.
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Wer ein gesichertes Einkommen im Ruhestand hat, das die laufenden Ausgaben mit einem Sicherheitspuffer deckt, kann auch rentierlichere Anlageformen mit Entnahmemöglichkeiten wählen. Das gleiche gilt bei einem Wunsch nach höheren Rentenzahlungen. Als GVI-Mitglied können Sie gerne zum Thema unter 07131-913320 beraten lassen.
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