Wie Arbeitgeber bei Altersvorsorge und Absicherung unterstützen können
08.10.2024. Viele Deutsche müssen im Ruhestand mit einer knappen Rente auskommen. Einigen droht im schlimmsten Fall sogar Altersarmut. Die private Vorsorge ist daher wichtiger denn je. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitgeber kann beim Aufbau einer Zusatzrente unterstützen. Wie die betriebliche Altersversorgung (bAV) funktioniert und worauf Arbeitnehmer achten sollten, erläutert Rene Wördemann, bAV-Experte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung.
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Die meisten Deutschen arbeiten einen Großteil ihres Lebens. Wer dann endlich im verdienten Ruhestand ist, möchte seinen Lebensstandard halten. Die gesetzliche Rente allein reicht dafür meist nicht aus. Laut ERGO Vorsorge Lebensversicherung nutzen wenige die Unterstützungsmöglichkeiten ihres Arbeitgebers wie die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitgeber übernimmt hierbei die Beitragszahlungen der Betriebsrente. Alternativ können Arbeitnehmer über die sogenannte Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts einzahlen. Seit 2019 sind Arbeitgeber dann verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent beizusteuern. In eine bAV können Arbeitnehmer darüber hinaus weitere Vorsorgemöglichkeiten integrieren, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Hinterbliebenenabsicherung.
Recht auf Entgeltumwandlung
Angestellte haben ein Recht auf Entgeltumwandlung. Neben dem Vorteil, die spätere Rente aufzustocken, profitieren Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente zudem von Steuervorteilen sowie geringeren Sozialabgaben, da die Beiträge direkt von ihrem Bruttogehalt abgehen. Der steuerfreie Höchstbeitrag liegt derzeit bei 7.248 Euro im Jahr, sowie bei 3.624 Euro für Sozialabgaben. Das entspricht acht Prozent beziehungsweise vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Zwar fallen auf die späteren Auszahlungen Steuern an. Allerdings sind diese meist geringer als im aktiven Erwerbsleben. Zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss kann die Entgeltumwandlung nach ERGO-Ansicht eine sinnvolle Vorsorgeform darstellen.
Was passiert beim Jobwechsel mit der bAV?
Jüngere Menschen können es sich kaum vorstellen, ihr Leben lang beim gleichen Arbeitgeber zu bleiben. Doch was passiert bei einem Jobwechsel mit der Betriebsrente? „Arbeitnehmer müssen sich keine Sorgen machen“, so der bAV-Experte von ERGO. „Die bisher angesparte Zusatzrente ist ihnen sicher. Generell ist es möglich, den bestehenden Vertrag bei Einzahlungen in eine Direktversicherung mitzunehmen – der neue Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.“ Lehnt dieser ab, können Arbeitnehmer den Vertrag entweder ruhen lassen, die Beiträge selbst von ihrem Nettogehalt einzahlen – dann allerdings ohne Steuervorteile – oder die bisherige bAV auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber übertragen.
Insolvenz des Arbeitgebers?
Wirtschaftliche Krisen können auch die größten Konzerne in finanzielle Notlagen bringen. Geht der Arbeitgeber insolvent, stellt das die meisten Mitarbeiter vor große finanzielle Herausforderungen. „Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, ist die Betriebsrente in jedem Fall sicher“, erklärt der bAV-Experte von ERGO. „Entweder übernimmt der sogenannte Pensionssicherungsverein oder das Versicherungsunternehmen dann die Rentenzahlungen im Ruhestand.“
Zuschüsse durch vermögenswirksame Leistungen
Neben der bAV haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) für den Ruhestand zu sparen. „Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss direkt in die vom Arbeitnehmer gewählte Anlageform und unterstützt damit beim Vermögensaufbau“, so Wördemann. „Die Zuschüsse können etwa in einen Banksparplan, Bausparvertrag oder Fondsparplan fließen. Diese Leistung ist allerdings freiwillig.“ Arbeitnehmer, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, erhalten außerdem eine Förderung vom Staat. Übrigens: Es besteht auch die Möglichkeit, die Zuschüsse der VL für die bAV zu nutzen.
GVI-Tipp:
Die GVI sieht allerdings die bAV per Entgeltumwandlung für viele Arbeitnehmer nicht so positiv. Sie lohnt sich oft nur, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers sehr hoch ist. Mehr Hinweise hierzu hier: Betriebsrente – Vorteile und Nachteile einer Entgeltumwandlung
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