Gesetzliche Pflegeversicherung
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitlieder einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Privatpatienten zahlen ihren Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung an die private Krankenversicherung (PKV). Der Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ist von einer Vorversicherungszeit abhängig.
Die Leistungen der Pflegeversicherung, die für die gesetzlich als auch für die privat Krankenversicherten gelten, orientieren sich am Grad der Pflegebedürftigkeit und sind in fünf Pflegegrade unterteilt. Zudem ist entscheidend, ob die Pflege zu Hause (ambulant) oder im Heim (stationär) erfolgt.
Der Gesetzgeber hat im 14 SGB XI den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert.
Um Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen GKV-Kunden zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse stellen. Privatpatienten wenden sich an ihren Versicherer. Daraufhin meldet sich bei gesetzlich Versicherten ein Arzt oder ein Krankenpfleger des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei Privatpatienten hingegen ein Mitarbeiter von Medicproof zum Hausbesuch an. Bei diesem Termin wird der Gesundheitszustand des Hilfesuchenden geprüft.
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten. Gerade einmal die Hälfte der Kosten ist abgesichert. Der Rest der Pflegelücke muss selbst aufgebracht werden. Mehr Informationen und Hilfen zur gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Auch wenn in Zukunft Pflegereformen kommen sollten, wird die staatliche Vorsorge nur einen Grundschutz darstellen. Einen Vollkaskoschutz wird es nicht geben.
Private Pflegezusatzversicherungen schließen die finanzielle Lücke.
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